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Marianne Burkert-Eulitz

GRÜNE 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hallo Herr Heise! Gut, dass unsere Eltern genau hinschauen, was wir hier machen! Die Senatorin hat uns freundlicherweise ihren Gesetzesentwurf vorgestellt. Was bei ihrer Darstellung wie ein großer Sprung nach vorn klingt, erweist sich bei genauem Hinschauen als mehrere Rollen rückwärts. Zunächst das Positive: Die Abschaffung des Probejahres ist überfällig und richtig. Damit hört es aber, bis auf kleine nachvollziehbare Nachsteuerungen wie etwa beim Ganztag, auch schon wieder auf. Es gibt viele Befürchtungen. Besonders fatal werden die Folgen christlich-demokratischer Bildungspolitik in Berlin beim Thema Inklusion sein. Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt, obwohl Sie da massive Änderungen vornehmen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die GEW, das Berliner Bündnis für Inklusion und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, also all die, die seit Jahrzehnten für die Inklusion kämpfen, haben Ihnen klar gesagt, dass die geplanten Regelungen zum Ruhen der Schulpflicht so nicht bleiben dürfen. Die Schulbehörde muss weiterhin verpflichtet bleiben, beim Ruhen der Schulpflicht den Kindern alternative Bildungsangebote zu machen. Ergänzen Sie unbedingt diese Regelung, sonst droht noch mehr Kindern, vom Recht auf Bildung ausgeschlossen zu werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Behinderung im Regelsystem nicht einfügen können und ihnen schon jetzt die notwendigen Ressourcen und Strukturen verwehrt werden! Sie sprechen mit Eltern. Sprechen Sie mit denen, die etwa mit ihrem autistischen Kind jahrelang zuhause sitzen, das nicht in der Schule lernen darf, obwohl es kognitiv in der Lage wäre! Dieses Kind ist ohne jegliche Chance auf Bildung. Das Bündnis für Inklusion spricht schon jetzt von 1 000 Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt, die nicht die Schule besuchen dürfen. Über eigene valide Zahlen verfügt der Senat nicht. Ich habe mehrfach nachgefragt. Mit dem Streichen der Profilstunden, die temporär Lerngruppen und Kleinklassen gefährden, die Streichung der Ressourcen für die Ausbildung von pädagogischen Unterrichtshilfen, die Verschärfung der Voraussetzungen für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die damit verbundene Abschulung, auch geregelt jetzt im Gesetz, von Förderzentren gegen den Willen der Eltern etwa von Kindern mit fetalem Alkoholsyndrom und eine weitere Verknappung der Ressourcen für diese Kinder führt die Politik der CDU zu einem Rollback bei der Inklusion. Das ist nicht hinnehmbar. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ich wiederhole, auch wenn es dem zuständigen Staatssekretär nicht so ganz passt: Das sogenannte Kitachancenjahr ist alter Wein in neuen Schläuchen, der x-te Versuch über das Schulgesetz, eine Art Minikitapflicht umzusetzen. Wir haben kein Rechtsproblem. Seit mehr als zehn Jahren gibt es den § 55, und er verpufft in der Praxis. Es besteht also eindeutig ein Umsetzungsproblem. Echte Bildungsgerechtigkeit wäre das Verschicken des Kitagutscheins zum ersten Geburtstag, wie wir es Ihnen vorschlagen, nicht erst zum dritten. Frühe Bildung für alle Kinder, das muss das Ziel sein. Das ist echte Bildungsgerechtigkeit. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Schon jetzt müssen unsere Kinder in der 5. und 6. Klasse das Grundschulabitur ablegen. Der Grundschulverband sagt zur geplanten eingeengten Förderprognose – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Es gibt Tränen bei einem Minus hinter der Zensur, Eltern erwarten zunehmend, dass jede Kommastelle hinter einer Zensur durch Punktzahlen minutiös nachgewiesen wird. Das führt zu Normierungen von Arbeiten, wachsendem Unmut und belasteter Arbeitsatmosphäre zwischen Kindern, Eltern und Lehrkräften!“ Und der Grundschulverband sagt weiter: „Angeblich werden mit dieser Entscheidung die ‚Basiskompetenzen‘ in Deutsch und Mathematik verbessert. Diese Argumentation ist populistisch und falsch! Basiskompetenzen werden im Schulanfangsunterricht aufgebaut, und zwar in allen Fächern. Wir verweisen auf das Basiscurriculum Sprachbildung! Hier muss der Unterricht immer wieder qualitativ unterstützt werden. Durch Leistungsdruck bei der Auslese in die Sekundarstufe erfolgt eine solche Förderung nicht!“ Und ganz klar, durch die sogenannte Reform werden allein die Gymnasien entlastet auf Kosten der ISSen und Gemeinschaftsschulen, denen es jetzt schon massiv an vollausgebildetem Personal mangelt und die die gesamte schulische Inklusion an allen weiterführenden Schulen stemmen müssen. Ändern Sie das! Über das 11. Pflichtschuljahr zu debattieren, das werden wir nächste Woche tun. Aber auch hier ist alles im Unklaren, wie viel Personal gebraucht wird. Wo das herkommt, wissen wir nicht. Das soll wieder die Rechtsverordnung richten. Wir haben Ihnen ein gutes Konzept vorgelegt. Folgen Sie dem, dann gibt es auch weniger Frust bei meist schon schulmüden Jugendlichen nach zehn Jahren Versagenserfahrung in der Schule. Denen nun noch ein 11. Schuljahr am Ort Schule aufzubrummen, wird nicht funktionieren. Nachbesserungen hier im parlamentarischen Verfahren sind zwingend erforderlich. Wir unterstützen Sie gern dabei. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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