Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Erinnerung: Es geht hier um Menschen, die nur zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann aber dennoch in Haft landen. Ihnen wird also die Freiheit entzogen. Das ist das schärfste Instrument unserer Rechtsordnung. Warum bezahlt ein Mensch seine Geldstrafe nicht? Warum geht jemand lieber ins Gefängnis und bringt nicht lieber irgendwie das Geld auf, um die Strafe zu bezahlen? [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] Das ist keine übliche Situation, die Leute betrifft, die im Leben stehen, einen Job haben oder zumindest ein funktionierendes soziales Umfeld, zumal es oft nur um kleinere Beträge geht. Nein, so etwas betrifft Menschen in prekären Lebenslagen, die meist weder Geld noch ein funktionierendes soziales Umfeld haben. Oft kommen Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen hinzu. Wir sind davon überzeugt: Solchen Menschen hilft man sicher nicht, indem man sie ins Gefängnis steckt, [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] ganz abgesehen davon, dass Haftplätze teuer und unsere Gefängnisse ohnehin schon am Rande ihrer Kapazitäten sind. Das ist eigentlich ein völliger Irrsinn. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Ersatzfreiheitsstrafen ganz abschaffen sollten. Das Problem muss sozial gelöst werden, nicht durch Strafe. Bagatelldelikte wie Fahren ohne Fahrschein muss entkriminalisiert werden. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)] Zudem müssen wir Projekte ausbauen wie das Projekt „Arbeit statt Strafe“. So spart der Staat Kosten für teure Haftplätze, und Menschen, die Geldstrafen nicht zahlen können, werden nicht ihrer Freiheit beraubt. Solche Projekte gilt es zu fördern. Sämtliche Fachleute sind sich diesbezüglich einig, anders die Koalition in Berlin. SPD und CDU möchte nun allen Ernstes die Bedingungen, unter denen Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden konnten, nicht verbessern, sondern noch verschärfen. In der Tilgungsverordnung des Landes Berlin ist geregelt, wie viele Stunden Arbeit einen Tag in der Haft ersetzen sollen. 2021 hatten wir, damals noch Rot-Grün-Rot, die Arbeitsstunden auf vier pro Tag gesenkt und damit dazu beigetragen, dass das Programm besser genutzt werden konnte. [Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE) – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Was macht nun Schwarz-Rot unter der jetzigen Justizsenatorin? – Setzt die Arbeitsspanne auf sechs Stunden hoch, völlig gegen jegliche Erfahrungswerte. Warum? –, das fragt man sich. Die Justizsenatorin hat dazu im Rechtsausschuss auf Nachfrage erklärt, das sei nun angebracht, weil der Umrechnungsmaßstab auf Bundesebene anders sei. Das hatte mein Kollege Schlüsselburg eben schon ausgeführt. Dadurch hätten die Verurteilten, so die Justizsenatorin, nun einen Vorteil. Dieser müsse praktisch wieder wettgemacht werden, indem Berlin die Tilgungsverordnung verschärft.
