parlament-berlin.de ↗

Alexander Herrmann

CDU 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schüsselburg war jetzt ein paar Tage in Oslo, und jetzt ist er hier ganz kämpferisch unterwegs. [Anne Helm (LINKE): Das ist er sonst auch!] Aber am Ende ist es kein Unrecht. Am Ende ist es auch nicht intransparent. Am Ende ist es einfach die Rücknahme einer doppelten Begünstigung. [Beifall bei der CDU] Sie haben es eben richtigerweise gesagt. 2021 betrug der Tagessatz vier Stunden Regelarbeitszeit. Dann regelt der Bund, die Ampel – das kann man kritisch sehen; das ist aber hier gar nicht unsere Frage –: zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet in der Umrechnung, aus den acht Stunden, die man hätte leisten müssen, werden vier, und das in Berlin. Das ist eine Begünstigung für verurteilte Menschen und nicht nur für Menschen, die Probleme haben, die Sie adressieren, sondern – Sie schreiben es selbst in Ihrem Antrag – es gibt eben auch einen Teil, der einfach nicht bezahlen will, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Diese Privilegierung wird es mit uns nicht geben. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Eine solche doppelte Begünstigung von verurteilten Straftätern in Berlin würde der materiellen Gerechtigkeit und dem Prinzip der schuldangemessenen Strafe zuwiderlaufen. Wir haben daher als CDU-SPD-Senat im April die Tilgungsverordnung geändert. Sie heute wieder anzupassen, werden wir nicht machen. Das sei an dieser Stelle schon mal gesagt. [Steffen Zillich (LINKE): Hä? Nein!] – Nein danke! Keine Zwischenfragen. – [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir verkennen aber nicht, da bin ich durchaus bei Ihnen, dass es Menschen gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind – das sind nicht die, die nicht zahlen wollen, sondern die nicht in der Lage sind –, sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Es gab vorhin bei der Bildungsdebatte die Behauptung der Linken, dass es auch Referendaren nicht möglich ist, zehn Stunden in der Woche zu arbeiten. Da haben wir ein unterschiedliches Bild. Ich glaube, wir sollten arbeiten, damit es in unserer Gesellschaft vorangeht, gerade in Berlin. [Carsten Schatz (LINKE): Unterricht erteilen? Da gibt es doch noch andere pädagogische Aufgaben!] Damit wir dieses Problem angehen, haben wir eine Härtefallregelung in § 5 der Tilgungsverordnung. Da bin ich dem Kollegen Lehmann sehr dankbar; dafür hat er sich sehr stark eingesetzt. Am Ende haben wir dieses Vorhaben unterstützt, und wir haben gesagt, es gibt eine zusätzliche Hinweispflicht auf diese Härtefallregelung, um im begründeten Einzelfall eine geringere Bemessungsgrundlage durch die Vollstreckungsbehörde festzusetzen. Das ist eine gute Lösung. Das ist eine sozialverträgliche Lösung. Mit der werden wir in Berlin weiter den Weg beschreiten. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Alle Reden von Alexander Herrmann Protokoll ↗