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Julian Schwarze

GRÜNE 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Herr Nas, vielleicht ganz am Anfang ein Satz zu Ihren Ausführungen: Gerade dass Sie den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und die Forderung der Anwendung als Ideologie bezeichnen, ist schon ein bisschen weit hergeholt. Ich finde, es geht da nicht um Ideologie. Es geht darum, Notwendigkeiten anzuerkennen und aktiv etwas gegen den Mietwucher zu tun. Das ist mitnichten ideologisch begründet, sondern es ist eine Notwendigkeit angesichts der angespannten Situation auf dem Mietmarkt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Eigentlich sind wir uns hier im Haus doch einig, dass wir überhöhte Mieten, Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietwucher stoppen müssen und dass diese Verstöße auch geahndet werden müssen. Wir haben über das Thema und den Antrag dazu auch schon mehrfach in den letzten Monaten diskutiert. Aber allein von warmen Worten wird die Miete auch nicht bezahlbar. Jetzt kommt es auf das Handeln an, und darum muss es gehen, und das ist auch die Aufgabe, die die Mieterinnen und Mieter an uns stellen, und das auch zu Recht. Daher ist heute doch die zentrale Frage, auch an die Koalition: Wann kommt denn zum Beispiel das im Koalitionsvertrag von Ihnen angekündigte Instrument der Mietpreisprüfstelle? – Das hatten wir auch in den Diskussionen im Ausschuss. Da hieß es: Dafür brauchen wir erst mal einen qualifizierten Mietspiegel. – Den haben wir jetzt. Diese Ausrede, die Sie im Herbst hatten, gilt nicht mehr. Deswegen würde mich auch mal interessieren – auch vielleicht an die nachfolgende Rednerin –, wie hier der Zeitplan aussieht und wann wir da mit Ergebnissen rechnen können. Das wiederum interessiert auch nicht nur uns als Fraktion, sondern sehr sicher auch die Mieterinnen und Mieter da draußen in der Stadt, wann Sie dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten. Wir hoffen auch sehr, dass hier die nötigen Vorarbeiten und Vorbereitungen bereits geleistet worden sind und nicht jetzt erst damit angefangen wird. Denn gerade jetzt wäre es umso wichtiger, die versprochene Mietpreisprüfstelle auch schnellstmöglich einzurichten, damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, gerade auch angesichts des neuen Mietspiegels und der damit verbundenen Mieterhöhungen, die vermutlich auf viele Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt zukommen. Bei der Diskussion im Ausschuss zum vorliegenden Antrag und zum Thema Mietwucher hat der Senat dargelegt, und es klang in den Vorreden schon an, dass er mit den Bezirken im Austausch steht und auch mit der Stadt Frankfurt am Main, die, wie wir gehört haben, dieses Instrument bereits anwendet, anders als Berlin das macht, auch in einem koordinierten Rahmen. Und genau das ist das Problem, denn offensichtlich ist nicht geplant, die Bezirke tatsächlich zu unterstützen und zu einem stadtweit einheitlichen Verfahren zum § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu kommen. Das wurde kürzlich interessanterweise vom Bezirksamt Neukölln kritisiert. In einer Vorlage an die BVV heißt es dort, und ich zitiere: „Nach derzeitigem Stand wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Bezirke weder bei der Planung und Implementierung eines einheitlichen Verfahrensablaufes noch hinsichtlich eines erhöhten Personalbedarfs unterstützen.“ Dabei wäre doch genau das in diesem Fall so wichtig: hier zu einem schlagkräftigen Einsatz zu kommen, der einheitlich in Berlin funktioniert, um den Mietwucherparagrafen starkzumachen und Wuchermieten zu stoppen. Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass der Senat sich hier hinsichtlich dieser Koordinations- und Finanzierungsverantwortung wegduckt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wie Sie wissen, ist das Land Berlin auch für das Wohnungswesen zuständig. Daher kann hier eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um mehr Kontroll- und Eingriffsrechte in den Berliner Wohnungsmarkt auf der Landesebene zu nutzen. Denn Mieterhöhungen und Verdrängung sind eben kein individuelles, kein allein privates Problem, sondern sie gehen uns alle an. Wohnen ist ein Teil der Daseinsvorsorge, und gerade auch deswegen ist die Nutzung des Wirtschaftsstrafgesetzes und des § 5 als ein weiteres Instrument sehr wichtig, um überhöhte Mieten zu sanktionieren. Diese Chance dürfen wir nicht verpassen; dazu ist die Lage zu ernst. Der Berliner Mieterverein hat anlässlich des neuen Mietspiegels genau noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig diese Ausreißer nach oben sind, denn sie fließen auch in den Mietspiegel – in den zukünftigen, weiteren – immer mit ein, und die Spirale nach oben geht dadurch ungehindert weiter. Die Mietendemo am Wochenende hat auch noch mal verdeutlicht: Wir brauchen eine Regierung, die für und nicht gegen die Mieterinnen und Mieter arbeitet, und das brauchen wir im Land, das brauchen wir im Bund. Für den Senat würden wir uns mehr Mut wünschen, genau diesen Willen auch durchzusetzen und die Mieterinnen und Mieter stärker zu unterstützen und an dieser Stelle auch die Bezirke zu befähigen, ihre Aufgabe schlagkräftig wahrzunehmen. – In diesem Sinne kann ich nur diese Aufforderung an den Senat geben: Nutzen Sie den Paragrafen zusammen mit den Bezirken im Sinne der Mieterinnen und Mieter und gegen Mietwucher! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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