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Maik Penn

CDU 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legen wir den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses für das Jahr 2023 vor, vorliegend einerseits als Drucksache, als Broschüre und ab sofort auch auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses. Er ist etwas ausführlicher als die Dinge, die wir heute als Ausschussmitglieder hier vortragen können. Der Petitionsausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern aller Fraktionen. Grundlage unserer Arbeit sind die Artikel 34 und 46 der Verfassung von Berlin und das Berliner Petitionsgesetz. Egal wie alt man ist, wo man wohnt, ob man Berlinerin, Berliner oder Tourist ist, in eigener Sache oder zugunsten Dritter unterwegs ist, jeder hat die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Dem Petitionsausschuss gegenüber haben alle öffentlichen Stellen Auskunftspflicht. Wir führen Anhörungen durch. Wir machen Termine vor Ort. Wir können Zeugen und Sachverständige vernehmen und vereidigen. All dies – und das schätze ich als Ausschussvorsitzender sehr – tun wir in guter partei- und fraktionsübergreifender Zusammenarbeit. Vorneweg sind mir auch in diesem Jahr einige Danksagungen sehr wichtig. Der erste Dank richtet sich an die 1 348 Petentinnen und Petenten. In Wahrheit sind es noch deutlich mehr, da sich hinter vielen Petitionen noch zahlreiche weitere Menschen verbergen. Hier gilt es, Dank zu sagen für das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, für die Darlegung oft sehr persönlicher Sachverhalte, zuweilen harter Schicksale, aber zugegebenermaßen auch für Petitionen mit einem gewissen Unterhaltungswert. Mein zweiter Dank richtet sich an die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschussbüro mit sehr häufig jahrzehntelanger Erfahrung. Dies ist ein wahrer Schatz. Mit viel Engagement, Leidenschaft und Fachkompetenz erfolgt die Bearbeitung. Stellvertretend für das Ausschussbüro sitzt heute Herr Bosenius bei uns hier im Plenarsaal. – Ein herzliches Willkommen und herzlichen Dank an Sie, Herr Bosenius, und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschussbüro für Ihre sehr wichtige Arbeit und Ihre Unterstützung auch der Abgeordneten! [Allgemeiner Beifall] Mein dritter Dank richtet sich an die Mitglieder des Senats, des vorangegangenen und des jetzigen – es gab ja im letzten Jahr an einigen Stellen Wechsel –, an die Mitglieder der Bezirksämter, an die nachgeordneten Behörden und Vertreter von städtischen Unternehmen. Allesamt können, müssen, dürfen uns teilweise umfassende Zuarbeiten liefern. Das klappt häufig sehr gut, aber nicht immer reibungslos. Entschuldigen möchte ich mich insoweit nicht dafür, dass wir als Petitionsausschuss dann auch häufiger mal nerven, kritisch-konstruktiv Anregungen geben und nachfragen, denn genau darauf haben die Petentinnen und Petenten einen Anspruch. Sie erwarten, dass wir dies als Vertreter in ihrem Interesse tun. Mein vierter Dank richtet sich an die Ausschusskolleginnen und -kollegen. Die Zusammenarbeit macht weiterhin große Freude; soweit es irgend geht, ohne Parteibücher hinter verschlossenen Türen sachorientiert die Themen und Anliegen zu bearbeiten. [Beifall von Mirjam Golm (SPD)] Wir haben im Petitionsausschuss 27 Berichterstattergebiete, verteilt auf die zwölf Ausschussmitglieder. Wie funktioniert die Bearbeitung einer Petition? – Die Einreichung erfolgt mittlerweile zu mehr als 50 Prozent online, wobei es uns als Ausschuss egal ist, ob die Petition von einem Petenten unterschrieben wurde, von zehn, von hundert oder tausend. Wir bearbeiten jeden Vorgang gleichermaßen sorgfältig, denn auch das Anliegen eines einzelnen Petenten kann weit über eine Person oder über den Bezirk hinaus von Bedeutung sein. Wir holen dann Stellungnahmen ein bei den zuständigen Verwaltungen, das Ausschussbüro macht entsprechende Vorbereitungen für die Berichterstatter, und die Berichterstatter tragen dann im Ausschuss vor, ob sie den Anregungen und Hinweisen so folgen können oder ob wir weitere Stellungnahmen einholen, ob wir Termine vor Ort machen, ob wir uns intensiver oder gröber mit den Themen befassen. Auch im Jahr 2023 gab es die meisten Petitionen im Bereich des Aufenthaltsrechts, nämlich 22 Prozent. Eines der Hauptprobleme ist hier das Beibringen von Unterlagen, die sehr häufig leider weder im Asylverfahren noch im Petitionsverfahren vorgelegt werden. Wir können aber häufig auch mit Unterstützung der Verwaltung Abhilfe schaffen bei der Verlängerung von Duldungen, etwa wenn es um die Beendigung von medizinischen Behandlungen, eine Ausbildung oder den Schulabschluss geht. Hierzu hatten wir im vergangenen Jahr einen Austausch mit der Innensenatorin zur Arbeit der Härtefallkommission und zum Umgang beim Senat, also bei der Innenverwaltung, und der zuständigen Landesbehörde mit Aufenthaltsrechtspetitionen. Insgesamt kann man feststellen, dass es viele Petitionen gibt, die wir zügig abarbeiten können, wo oft die Einreichung der Petition schon dazu führt, dass der Petent von der Verwaltung schon vorab entsprechend positiv beschieden wird. Wir haben aber leider eben auch eine ganze Reihe von Petitionen, mit denen wir uns mitunter Jahre befassen, mitunter sogar über mehrere Legislaturperioden. Hintergrund sind häufig Zuständigkeitsschwierigkeiten, dass die eine Senatsverwaltung meint, die andere sei zuständig, dass es unterschiedliche Bewertungen zu einzelnen Sachverhalten gibt, wo wir dann zunehmend auch die Senatskanzlei darum bitten, A festzulegen, wer zuständig ist, und B uns die Position des Senats entsprechend mitzuteilen. Mitunter reagieren Bezirksämter längere Zeit gar nicht. Das sind vereinzelte Fälle, aber die gibt es. Da hilft es dann häufig am Ende, wenn wir ankündigen, den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin in den Ausschuss einzuladen. Das ist dann spätestens der Moment, wo wir dann doch eine Antwort bekommen. Der am häufigsten angeführte Grund ist hier Personalmangel. Daher ist mir die direkte Ansprache der politischen Leitung der Senatsverwaltungen und Bezirksämter sehr wichtig. Im vergangenen Jahr konnten wir dadurch einige wichtige lang laufende Petitionen beschleunigen oder zum Abschluss bringen. Es ist gut, wenn politische Leitungen besonders wichtige Petitionen begleiten und nicht allein der Verwaltung überlassen. Es gibt in der Verwaltung viel Engagement, aber auch Fälle, wo man sich Antworten sehr leicht macht und wenig auf Petitionsanliegen eingeht. Abstrakt gesagt: Ein Bürger stellt uns ein Problem dar, macht selber einen Lösungsvorschlag. Es wird der Senatsverwaltung X oder Y vorgelegt, und dann geht man zwar darauf ein, was nicht umsetzbar ist, aber teilt teilweise gar nicht mit, wie das Problem denn gelöst werden soll. Da sind wir natürlich als Ausschuss in der Situation, beim Senat noch mal nachzufassen. Manchmal ergeben sich Dinge aus dem Koalitionsvertrag, manchmal aus konkretem Verwaltungshandeln. Da wäre es generell sinnvoll, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung auch ihren Hausleitungen entsprechende Lösungsvorschläge mit vorlegen. Der Petitionsausschuss hat die Möglichkeit von Vor-Ort-Terminen und Selbstbefassungen. Davon machen wir von Jahr zu Jahr zunehmend Gebrauch. Wir sind von Jahr zu Jahr häufiger in Justizvollzugsanstalten, mit dem Kollegen Freymark als Berichterstatter. Wir begleiten Bürgerdialoge zu Städtebauprojekten in verschiedenen Bezirken. Wir sind unterwegs in Sachen Kundenfreundlichkeit, Erreichbarkeit städtischer Wohnungsgesellschaften, bei Beschwerden in Sachen Parkraumbewirtschaftung oder Verfahren zur Bewehrung von Parkplätzen etwa für Menschen mit Behinderung. Wie sieht die Bilanz aus? Wie häufig konnten wir helfen? – Die 1 348 Eingaben des vergangenen Jahres hatte ich bereits erwähnt. Ergänzt muss dies werden um 3 953 weitere Zuschriften, also noch weitere 3 953 Vorgänge, die vom Ausschussbüro und den Ausschussmitgliedern entsprechend zu bearbeiten sind. Wir haben im letzten Jahr 1 498 Petitionen abschließen können, das sind mehr als eingegangene Petitionen. Das hängt schlichtweg damit zusammen, dass wir auch aus den Vorjahren und durch wiederholte Befassung diese Zahl erreichen konnten. 32 Prozent wurden im letzten Jahr positiv beziehungsweise teilweise positiv beschieden, 40 Prozent wurden mit Auskünften beschieden oder konnten mit Auskünften abgeschlossen werden. Dort wurde aufgeklärt, da wurden Zuständigkeiten geklärt und Hintergründe ermittelt. 19 Prozent mussten negativ abgeschlossen werden und 9 Prozent neutral, durch Abgabe an den Deutschen Bundestag oder wo es keinen Einfluss auf gerichtliche Entscheidung gibt oder wo wiederholte Einreichungen mit gleichem Anliegen erfolgten. Gestatten Sie mir in diesem Jahr auch einen Blick nach vorn. Der Petitionsausschuss möchte die Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärken. Zu häufig sind der Ausschuss und die Möglichkeiten des Ausschusses noch unbekannt. Wir wollen weiterhin Material in Bürgerämtern, Stadtteilzentren und öffentlichen Einrichtungen auslegen. Wir wollen uns nach der Landtagswahl mit dem brandenburgischen Petitionsausschuss austauschen, da es häufig gerade für die Außenbezirke länderübergreifende Themen gibt. Gemeinsam sollten wir als Berlins Volksvertretung, als Haushaltsgesetzgeber das Thema Eingaben, Beschwerden, Petitionen in den Blick nehmen. Welche Anlaufstellen und Beauftragte haben wir in Berlin? Was sollen diese leisten? Was leisten sie tatsächlich? Welche Doppelzuständigkeiten gibt es? Wie sind diese von den Stellen her ausgestattet? Wie arbeiten Petitionsausschuss, bezirkliche Beschwerdeausschüsse und Beauftragte: jeder für sich, aber auch miteinander? Warum ist das gerade jetzt so wichtig? – Wir leben in Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Institutionen oft infrage gestellt wird. Wir dürfen und müssen uns selbstkritisch fragen, warum das so ist und wie wir hier Anliegen der Petentinnen und Petenten ernster nehmen können. Gerade wir als die gewählten Volksvertreter, als von den Menschen gewählte Bürgerbeauftragte dieser Stadt, dieses Landes sind hier in der Verantwortung. Stärken wir den Parlamentarismus! Stärken wir das Petitionswesen und damit unsere Demokratie! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Karsten Woldeit (AfD)]

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