Sevim Aydin
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! AuchwennesheuteaneinemsosonnigenTagnichtganz präsentzuseinscheint,sprechenwirübereinThema,das vielen Menschen in unserer Stadt große Sorgen bereitet, nämlich steigende Heizkosten. Insbesondere für einkommensschwache Haushalte stellen die Heizkosten oft eine enorme finanzielle Belastung dar, die sie vor große Herausforderungenstellen.InsofernistdieIntention,diedem Antrag der Linken zugrunde liegt, wichtig. Ich wundere mich immer wieder, natürlich haben wir diesen Antrag hier im Plenum, aber auch im Ausschuss beraten und auch die SPD-geführte Senatsverwaltung hat ausführlich dargelegt, dass sie bereits Maßnahmen ergriffen hat, um den betroffenen Haushalten zu helfen. So wurde mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und auch mit denMitgliedernimWohnungsbündnis vereinbart, sicherzustellen, dass niemand aufgrund der Nachforderungen seine Wohnung verliert. Ich glaube, das haben wir öfter gehört,undichwillesnocheinmalsagen. Auch die bezirklichen Mieterberatungen, die wir ja gerade indenHaushaltsberatungengestärkt haben, stehenzur Verfügung, umNachzahlungsaufforderungenzuüberprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu unterstützen. Und die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsgesellschaften haben natürlich auch noch die Möglichkeit,sichandieOmbudsstellezuwenden. Auch wenn die Intention dieses Antrags aus Sicht der SPD-Fraktioneine guteist, werdenwirdemAntragnicht folgen, weil die Form der Hilfe, so wie sie in diesem Antrag vorgeschlagen wird, einen erheblichen bürokratischenAufwandmitsichbringtundFragenoffenlässt.Es bleibt zum Beispiel unklar, ob die Linksfraktion einen direkten Zuschuss vorsieht, ob dies haushälterisch zulässig wäre. Zum Beispiel schlägt sie die Eigentumsförderung vor, die eigentlich im Haushalt zweckgebunden ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob auch Haushalte ohne soziale Bedürftigkeit von einem solchen Fonds profitieren sollen. Darüber hinaus bleibt offen, wer überhaupt prüfen soll, ob alle erforderlichen Nachweise erbrachtwordensind. Entscheidendistaber – dashabeich auch schonausgeführt – , dassichgesagthabe, nach meiner Auffassung würde so eine Leistung als Einkommen im Sinne von SGBII und SGBXII gewertet werden, sodass das dazu führen würde, dass der Leistungsbezug sichschmälernwürde unddeshalbderAntragausmeiner Sichteigentlichnichtsinnvollist. Ich bleibe dabei zu sagen: Wir müssen gucken, welche Personengruppen aus diesem Hilfenetz, das ja eigentlich schon besteht – wir haben zahlreiche Hilfesysteme, die den Mietern auch helfen können – , wie wir die optimierenkönnenund schauenkönnen, sozusagen – dasbetrifft vor allem wahrscheinlich Mieterinnen und Mieter der privaten – ,wiemandaeineLösungfindenkann.Insofern steht für mich fest: Wenn es darum geht, die Überforderung von Haushalten zu verändern, gilt es Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen. Ob das nun EinzelfallprüfungheißtoderFonds,spieltnichtdiezentraleRolle. Ichbleibeaberdabeizusagen,dasswireineMöglichkeit fürdiejenigenfindensollten,dievielleichtnichtindieses Hilfesystemfallen. Ich möchte dennoch, Herr Schenker, zu Kreuzberg zurückkommen und zu dem Zaun, den Sie jetzt immer erwähnt haben. Ich bin keine Befürworterin des Zaunes, aber eins möchte ich doch hier klarstellen: Es wurden im Rahmen dieses Sicherheitspakets 31Millionen Euro bereitgestellt, und das Geld für den Zaun sind nur 1,6MillionenEuro. VizepräsidentDennisBuchner: FrauKollegin!SiemüsstenzumSchlusskommen.
