Marc Vallendar
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!DerAnlass,warumwirheuteübereinGesetzzur Finanzierung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Bildungswerke aus dem Berliner Landeshaushalt reden, ist: Die AfD hat Sie zur Gesetzgebung durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezwungen, [BeifallbeiderAfD] undzwarwegeneinervonIhnenjahrzehntelangausgeübten verfassungswidrigen Finanzierungspraxis parteinaher Stiftungen. Das Gericht tenorierte, dass der an die Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V. gerichtete Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamts die Klägerin in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere indemRecht aufChancengleichheitallerpolitischenParteienimpolitischen Wettbewerb und in dem Willkürverbot, verletzt hat.DarausergibtsichderLeitsatz: „DerNotwendigkeiteinerbesonderengesetzlichen RegelungfürstaatlicheLeistungen,diesicherheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb auswirken, wird durch den Erlass eines Haushaltsgesetzes nicht genügt.“ DashabenSiejahrzehntelangbestritten,undSiehabenes auch bestritten, als die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vor fünfJahrendazueinen AntragindenBundestag einbrachte. Doch anstatt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Demut aufzunehmen, begehen Sie gleich den nächsten Verfassungsbruch, nämlich bei der Ausgestaltung Ihres Gesetzentwurfs. Dieser stellt sich nämlich als ein bloßes AfD-Verhinderungsgesetz dar. Wenn Sie die Politik- und Staatsverdrossenheit weiter anheizen wollen, dann pauken Sie dieses Machwerk durch das Abgeordnetenhaus durch! Sie machen sich damit endgültig den Staat zur Beute – ein dreistes Stück vonMachtmissbrauchundVetternwirtschaft. [BeifallbeiderAfD] DieSchlüsselfrage,wievielGeldzudenparteipolitischen Stiftungenmaximalfließensoll,wirdgarnichtbeantwortet. Stattdessen wird in §3 erneut auf den Haushaltsplan verwiesen. Diese Praxis hatten wir 50Jahre, und sie war verfassungswidrig, und sie wird auch deshalb erneut verfassungswidrig sein. Angesichts des deutlichen Satzes des Bundesverfassungsgerichts, dass es Sache des Gesetzgebers sei, die Höhe der Steuermittel zu regeln, genügt dieser Gesetzentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Das Gesamtbudget der parteinahen StiftungenlagimJahr2019nachBerechnungenderOtto-Brenner-Stiftungbei699,8MillionenEuro.Davonentfielen 659,7Millionen Euro auf Zuwendungen des Bundes und 10 Millionen Euro auf Zuwendungen der Länder. Es stellt sich also schon rein politisch die Frage: Brauchen das Volk und unsere Demokratie ein solches überfinanziertes staatliches Stiftungswesen überhaupt? – Meine Fraktionsagtganzklar:Nein!DasstaatlicheStiftungswesengehörtinGänzeabgeschafft. [BeifallbeiderAfD] Wenn man aber die Frage trotzdem bejaht, dann muss zumindestdieChancengleichheitderParteiengewährleistet sein. Diese treten Sie aber mit Füßen. In §7 fingieren Sie die Stiftungsanerkennung. Das ist sensationell. Alle, dieesschongibt,sinddieGuten,diebrauchenüberhaupt keineEintrittskarte.EintrittskartenbrauchennurdieNeuen. Das ist das Gegenteil von Chancengleichheit, also ebenfalls verfassungswidrig. Zusätzlich kommen Sie mit dem genialen Gedanken daher, dass die Förderung der parteinahen Stiftungen mindestens die dritte aufeinanderfolgende Legislaturperiode in Fraktionsstärke im Abgeordnetenhaus bedingt. In der nächsten Legislaturperiode werden Sie dann sagen, es braucht die vierte, dann die fünfte und so weiter. – Wenn Sie in Ihrer Begründung schreiben: „Die Förderung einer politischen Stiftung oder eines kommunalpolitischen Bildungswerks setzt voraus, dass diese eine dauerhafte, ins Gewicht fallendepolitischeGrun dströmungrepräsentiert.“ und dannanderthalb Jahrzehnte imParlamenteinfordern, dann ist diese Einschätzung komplett willkürlich und widerspricht den Ausführungen des BundesverfassungsgerichtsinseinemUrteil. [BeifallbeiderAfD] VizepräsidentDennisBuchner: Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der KolleginDr. Lasi ć ausder SPD-Fraktionzulassenmöchten.
