parlament-berlin.de ↗

Silke Gebel

GRÜNE 02.05.2024 Sitzungen 19/47

Nein, danke! – Denn unsere Demokratie wird von vielen jedenTag mit Leben gefüllt, und das ist elementar, gerade dann, wenn es Akteure gibt, die an der freiheitlichdemokratischenGrundordnungsägen,dieMenschenrechte aufteilen wollen, die die Menschenwürde nicht jedem zusprechen. Deshalb istes gut, dassdieFinanzierungder politischen Stiftungen und kommunalpolitischen Bildungswerke gesetzlichgeregelt wird und dasseine Regelung gefunden wird, mit der die Stiftungen und Bildungswerke inBerlinihre plurale Arbeitgeerdet inunserer Demokratie umsetzen können. Diesem Anspruch, den derBundestagformulierthat,wirdauchBerlingerecht. Das Gesetz zieht eine klare Grenze, damit Verfassungsfeinde keine staatliche Finanzierung für ihre politische Arbeit bekommen. Denn wer Demokratie mit Leben füllen möchte, muss auch den Verfassungsfeinden den Geldhahnzudrehen. [BeifallbeidenGRÜNEN – VereinzelterBeifallbeiderSPDundderLINKEN] Die Operationalisierung erfolgt wie auf Bundesebene: Es gibt einmal eine Dauer, die man als Partei oder als Grundströmung der Partei, wie das in der bundesgesetzlichen Debatte benannt wurde, im Parlament schon vertreten sein muss, weil man sagt, dass es eben auch einen bestimmten Zeitraum braucht, um zu verstehen: Ist es eine verfassungsfeindliche oder eine verfassungsfreundlicheGrundströmungoderPartei? – Esgibtaberauchnoch eine konkrete Prüfung der Verfassungstreue, ob sozusagen diese Grundströmung, aber auch die Partei und die Stiftung und das Bildungswerk wirklich fest geerdet auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Das ist, glaube ich, der richtige Ansatz, mit diesenzweiSäulenzuarbeiten. Über die konkrete Umsetzung müssen wir aber reden. In §2 des Gesetzes beschreiben Sie die Voraussetzungen der Förderung. Sie nutzen hier nicht nur die Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern erweitern die Kriterien um Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie. Das ist, so fanden jetzt unsere ersten Debatten statt, richtig, gut und wichtig. Vielleicht kannmandanochsagen:denEinsatzfürMenschenrechte und Menschenwürde – , aber es vom Grundsatz her zu erweitern,ist,glaubeich,totalrichtigundnichtnurinder engen Definition, die es ja auch aus verschiedenen Verfassungsgerichtsurteilengibt,zubleiben. Wie aber dann die Verfassungsfeindlichkeit operationalisiert wird, also was genau die umsetzende Stelle machen soll, wenn ein Verdacht naheliegt, ist noch unklar und noch nicht hinreichend bestimmt und definiert, und da scheiden sich aber dann am Ende die Geister. Die nach §4 zuständige Stelle, also die Landeszentrale für politische Bildung muss aktuell nach dem Gesetzesvorschlag die Verfassungsfeindlichkeit prüfen; momentan wahrscheinlich mit den staatlichen Behörden. Vielleicht wäre esnochsinnvoll – unddaswäreeinVorschlag – ,auchdie Einbeziehung von Analysen von unabhängigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen hinzuzuziehen, um hierwirklicheinentagesaktuellenSachstandzuhaben. Wir werden das Gesetz nun im Bildungsausschuss beraten.WirwerdenalsGrünediesePunkteauchnochmalin den Gesetzgebungsprozess einbringen. Denn, wenn Sie mir eine Bemerkung gestatten: Wir hätten es für angemessen empfunden, wenn auch die demokratische Opposition in die Gesetzestexterstellung einbezogen gewesen wäre. [Frank-ChristianHansel(AfD):Stimmt! Warumhatmanunsnichteinbezogen?] Im Bundestag hat die Ampel das gemacht. Die hat alle demokratischen Fraktionen einbezogen. Das hätten wir fürBerlinauchsehrgutgefundenundbedauern,dassdas hiernichtpassiertist. AberindengrobenZügensind wir uns einig und werden jetzt konstruktiv in die Gespräche eintreten. – VielenDank! [BeifallbeidenGRÜNEN – VereinzelterBeifallbeiderLINKEN – ZurufvonFrank-ChristianHansel(AfD)] VizepräsidentDennisBuchner: EsfolgtfürdieSPD-FraktiondieKolleginDr. Lasi ć . Dr.Maja Lasi ć (SPD): WehrhafteDemokratie – dassindzweiWorte,diesindin allerMunde,undfürjedenBereichversuchenwir siemit Leben zu füllen. Und auch wir versuchen heute mit dem StiftungsfinanzierungsgesetzfürdenspezifischenBereich der politischen Stiftungen und kommunalen Bildungswerkedurchzubuchstabieren, wasesheißt, wennmandie Förderung politischer Stiftungen mit dem Anspruch wehrhafter Demokratie verbindet. Ich glaube, das ist uns schoninderjetzigenFassunggutgelungen. Die Geschichte, warum wir überhaupt eine gesetzgeberische Grundlage brauchen, ist erörtert: Es ist ein klarer Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben aber auch die Gelegenheit genutzt, das Beste daraus zu machen. Ich würde das an zwei Teilaspekten, die wir ins Gesetz gegossen haben, zu erklären versuchen: Der eine Teilaspekt betrifft die Einbindung der kommunalen Bildungswerke. Von der Bundesebene gibt es keinen Auftrag, dass die kommunalen Bildungswerke einbezogen werden. Wir sagen jedoch klar, dass der Anspruch, den wir an die politischen Stiftungen erheben, derselbe ist, den wir auch an die kommunalen Bildungswerke erheben, und dementsprechend finden sie sich in der Gesetzgebungauchwieder,ohnedasswirjetztandergrundsätzlichen Finanzierungsstruktur in der jeweiligen Säule eine UnterscheidungzumvorherigenVerfahrenmachen. Aber wenn es um die Anerkennung geht, gilt dieselbe AnerkennungfürbeideBereiche. Das Zweite – und das ist der essenzielle Bereich, den auch Frau Gebel gerade angesprochen hat – ist tatsächlich:WelchesVerfahrenwird angestrebt, wennesumdie Anerkennung und immer wiederkehrende Anerkennung der politischen Stiftungen und kommunalen Bildungswerke geht? Die verschiedenen Länder und die Bundesebene sind unterschiedliche Wege gegangen. Manche sind über die Innenministerien gegangen, manche sind überdiejeweiligenLandeszentralengegangen.Wirhaben unsbewusstdafürentschieden,diefederführendeZuständigkeit bei der Landeszentrale für politische Bildung zu belassen, und sehen dies auch als ein Element der StärkungderRollederLandeszentrale,auchimEinklangmit dem Antrag, den wir auch heute noch auf den Weg bringenwerden. In dieser Schlüsselrolle der Landeszentrale muss ein Zusammenspiel mit dem Verfassungsschutzschutz stattfinden.DenndieAbfragederAusprägungderpolitischen Grundströmung ist eine, die ausschließlich der Verfassungsschutz an der Stelle beantworten kann. Die Federführung bleibt bei der Landeszentrale, sozusagen in Rückkopplung mit und einfacher Abfrage bei dem Verfassungsschutz. Ich stimme Ihnen aber zu, Frau Gebel, dassdieseinPräzisierungspunkt ist, der intensivim Ausschussberatenwerdendarf.Wirfreuenuns!Wirladenim Bildungsausschuss auch den Verfassungsschutzausschuss hinzu und die Innenverwaltung auch. Etwaige Präzisierungen, die dann dem bisherigen politischen Geiste folgen, werden sicherlich in dem Rahmen folgen. In dem SinnefreuenwirunsüberdieDebatte! [BeifallbeiderSPD – VereinzelterBeifallbeiderCDU] VizepräsidentDennisBuchner: FürdieLinksfraktionhatderKollegeSchatzdasWort.

Alle Reden von Silke Gebel Protokoll ↗