Katina Schubert
Frau Präsidentin! Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, werden wir den Antrag mit großer Mehrheit beschließen.Dasfindeichgut! [BeifallbeiderLINKENunddenGRÜNEN] Um die Frage der Kollegin Wahlen nach dem kommenden Sonntag zu beantworten: Ich bin beim europäischen ProtesttagderMenschenmitBehinderungendabei [BeifallbeiderLINKENunddenGRÜNEN] und mindestens eine weitere Kollegin meiner Fraktion auch. Wer es genau wissen will: 12 Uhr am Bebelplatz. Dasseiwärmstensempfohlen. Ich glaube, es ist nach wie vor notwendig, dass es eine große Solidarität mit Menschen mit Behinderung gibt, auch von denen, die selbst nicht unter einer Behinderung leiden. Wir haben jetzt 15Jahre UN-Behindertenrechtskonvention.ManhatdemLandBerlin – auchdasInstitut fürMenschenrechte – durchausFortschritteattestiert,was den vielzitierten Vorgängerregierungen zu verdanken ist, aberesistnatürlichnocheineMengezutun. Aktuell haben wir vor allem auch damit zu tun, Angriffe auf Inklusion wie im Schulgesetz und bei der Bauordnung abzuwehren und dafür zu sorgen, dass es nicht zu Rückschritten kommt, anstatt Fortschritte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonventionzumachen. [BeifallbeiderLINKENunddenGRÜNEN] Der UN-Fachausschuss hat in seinen abschließenden Bemerkungen im zweiten und dritten Staatenbericht ziemlich deutlich festgehalten, dass Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen, vor allem gegenüber Frauen und Mädchen, nach wie vor stark ausgeprägt ist und wenig dagegen getan wird. Deswegen empfiehlt er dieReformierung der gesetzlichen Regelungensowie der Programme,umdenSchutzvorallenFormenvonGewalt undMissbrauchsicherzustellen. Insofern finde ich das, was im Antrag der Grünen steht, alles richtig. Das unterstützen wir auch. Ich glaube, wir müssen aber auch in die aktuellen Gesetzesvorhaben reinschauen,diegeradelaufen. Da sei ein Beispiel genannt, nämlich das Wohnteilhabegesetz.DaliegtnuneinReferentenentwurfvor,dergenau in dem Bereich keine Fortschritte festhält, im Gegenteil. Es gibt keine Vorgaben zum Inhalt von Gewaltschutzkonzepten und den entsprechenden Maßnahmen. Das heißt, die Leistungserbringenden werden damit alleingelassen. Es ist dem Zufall überlassen, ob Gewaltschutzkonzepte entwickelt werden müssen, ob sie dann auch angewandt werden, ob die Betroffenen bei der Entwicklung der Gewaltschutzkonzepte beteiligt werden, ob die strukturellen Machtverhältnisse, die wir selbstverständlich in jeder Einrichtung haben, dabei auch eine Berücksichtigung finden, um sie aufzuheben und den Gewaltschutzpraktischzumachen. Dazu braucht es eine fachliche Begleitung. Dazu braucht esnatürlichauchdieFinanzierung;damitsindwirwieder beim Thema Geld. All das fehlt noch. Wenn das aber fehlt,danngibtesauchkeineKriterien,mitderdieHeimaufsicht beispielsweise gegen fehlende Gewaltschutzkonzepte und gegen die entsprechenden Maßnahmen vorgehen kann. Deswegen ist mein großer Appell in Richtung Koalitionsfraktionen und Richtung Senat, den eigenen Koalitionsvertragentsprechendumzusetzenundauchhier in dieser Novellierung noch Verbesserungen vorzunehmen! [BeifallvonInesSchmidt(LINKE)] Weiterer Punkt – Frauenbeauftragte bei den Leistungsempfängern: Auch das ist nicht enthalten, brauchen wir aber, brauchen wir im Interesse der Betroffenen und im Interesse eines vernünftigen Gewaltschutzes. Deswegen, glaube ich, müssen wir da noch einmal reingucken und diese Novelle noch vernünftig zu einem Ende bringen, auch im Bereich Werkstätten. Es steht auch in eurem Antrag, dass Frauenbeauftragte dort zentral sind, denn auch Werkstätten sind keine herrschaftsfreien Räume, ganzimGegenteil. In diesem Sinne muss ich jetzt Schluss machen, aber ich glaube, dass es ein guter Antrag ist. Wir sollten ihn weiterentwickeln.Wir müssenvorallenDingendortgucken, wo die Gesetzesvorhaben laufen, dass es auch praktisch wird, und da meine ich das Wohnteilhabegesetz, das Schulgesetzundsoweiter. [BeifallbeiderLINKEN – VereinzelterBeifallbeidenGRÜNEN] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: VielenDank! – FürdieSPD-FraktionhatdieAbgeordneteGolmdasWort.
