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Niklas Schrader

LINKE 02.05.2024 Sitzungen 19/47

Vielen Dank! – Dieser Fall ging gerade nicht durch die Härtefallkommission. Deswegen spielt das in dem Fall keineRolle.DeswegenfrageichSiehier:KönnenSieuns dennhier imAbgeordnetenhauszusichern, dassesPraxis ist, dass besonders schutzbedürftige Personen aus Berlin nicht abgeschoben werden, wozu auch Personen zählen, die sich in teilstationärer oder therapeutischer Behandlungbefinden? VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Bitteschön,FrauSenatorin! SenatorinIrisSpranger (SenatsverwaltungfürInneres undSport): Ich wiederhole mich gerne noch mal: Alle Rechtsmittel, die in unserem Rechtsstaat möglich sind, sind vor einer Abschiebung erfolgt. Alle Rechtsmittel! Wenn wir beispielsweise an den Petitionsausschuss entsprechende Einzelfälle geben, geben wir oftmals zusätzlich den Hinweis: Bitte an die Härtefallkommission wenden! – Wenn aber das BAMF sehr deutlich gesagt hat: Diese Abschiebung ist rechtens – , kann auch meine Verwaltung nichts dagegentun.IchhabeIhnenzugesichert,dassichmirden Fall anschaue. Das habe ich getan. Aber ich werde aus datenschutzrechtlichenGründenjetzthiernichtssagen. VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: VielenDank! – DiezweiteNachfragestelltder AbgeordneteKoçak. – Bitteschön!

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