Marianne Burkert-Eulitz
Vielen Dank! – Vor dem Hintergrund, dass in Berlin ja schon ganz viele Programme laufen – Bonus-Programm, Berlin-Challenge, Bildungslandschaften und so weiter – , würde mich interessieren, wie Sie die Finanzierung miteinander verknüpfen und wie dann auch der Erfolg des Ganzen gemessen wird, damit am Ende das, was eigentlich ja alle wollen, nämlich dass sich die BildungschancenvonKindernverbessern,tatsächlichaucheintritt. PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank! – Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! SenatorinKatharinaGünther-Wünsch (SenatsverwaltungfürBildung,JugendundFamilie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Burkert-Eulitz!GeradedieseProgrammebrauchtenwirauch, um den Länderanteil zu ermöglichen. Sie kennen die Debatten im Startchancen-Programm. Die werden jetzt gerade noch im Digitalpakt fortgesetzt. Bei diesen Bund-Länder-Programmen müssen die Länder auch immer einen gewissen Anteil erbringen. Im Startchancen-Programm ist es eine 50:50 Verteilung. Das heißt, die Länder müssen genau den gleichen Anteil beisteuern. Und es ist Gott sei Dank in den Verhandlungen des letzten Jahres gelungen, dass bestehende Landesprogramme in diese Gegenfinanzierung miteinfließen können. Das heißt, die von Ihnen erwähnten Programme wie Bonus undBerlin-ChallengewerdenauchalsGegenfinanzierung miteingebracht.DasistunserLandesanteil.Undesistuns jetzt mit dem Startchancen-Programm möglich, diese Maßnahmen, die bereits laufen, zu intensivieren, noch stärkerauszubauenundgegebenenfallsauchzuerweitern. Die Evaluation und die wissenschaftliche Überprüfung erfolgendurcheinBundesprogramm.Dasheißt,derBund übernimmt die wissenschaftliche Begleitung. Dort erfolgen auch momentan die Abstimmung und die Ansprache der jeweiligen Wissenschaft der Universitäten. Da sind wir Länder zumindest insofern nicht involviert, dass wir selbst eigene Evaluationsprogramme auflegen müssen, sondern es war ein Teil der Vereinbarung im Startchancen-Programm, dass die wissenschaftliche Begleitung, also die Überprüfung auf Wirksamkeit, durch den Apparat und den Mechanismus der Bundesebene kommt. Das, wasdieLänderbeisteuernmüssen,istdannzukünftigein sogenannter jährlicher Märzbericht. Aber auch da ist vereinbart worden, dass, dadurch, dass die Schulen erst im August 2024 und nicht, wie ursprünglich geplant, zu Beginn 2024 starten, der erste Märzbericht 2025 ausgesetzt wird und dann der nächste Märzbericht 2026 der ersteseinwird,wodieWirksamkeitderdanngetroffenen Maßnahmenüberprüftwird. PräsidentinCorneliaSeibeld: VielenDank,FrauSenatorin! Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Kollegin Atli das Wort.
