Derya Çağlar
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Übernachtungsteuergesetzes. Derzeit zahlt jede privatreisendePerson,dieeinenBeherbergungsbetrieb in Berlin nutzt, eine Übernachtungsteuer, die sogenannte City-Tax. Für Geschäftsreisende gibt es bislang eine Ausnahmeregelung. Sie zahlen diese Steuer nicht. Hintergrund dafür ist die damals zur Zeit der Einführung der City-Tax geltende Rechtsprechung, welche durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts inzwischen überholt ist. Heute soll diese Ausnahmeregelung durch die zur Abstimmung stehende Änderung des Übernachtungsteuergesetzesentfallen. In Zukunft werden neben Privatreisenden auch alle Geschäftsreisenden für die Inanspruchnahme der attraktiven öffentlichen Infrastruktur Berlins besteuert. Auch Geschäftsreisende nutzen den öffentlichen Nahverkehr, den Flughafen, erleben die kulturelle Vielfalt und besuchen Sehenswürdigkeiten, öffentliche Einrichtungen und Parkanlagen Berlins. Deshalb ist die heute zur Abstimmung stehende Änderung angemessen und gerecht. Alle Gäste unserer Stadt sollten ihren Beitrag zur Finanzierung des vielfältigenAngebotsBerlinsleisten. Ausnahmen wird es für Anlässe geben, die der Grundbefriedigung des Lebensbedarfs dienen. Dies können zum Beispiel Aufenthalte von Patienten sein. Die Sorge, dass durch eine Erweiterung der City-Tax auf Geschäftsreisende der Wirtschaftsstandort Berlin Schaden nehmen könnte, teilen wir nicht. Die bisherigen Erfahrungen der City-Tax für privat Reisende machen einen negativen Einfluss auf die Übernachtungszahlen unwahrscheinlich. Zudem sind Geschäftsreisen in der Regel notwendig und steuerlichabsetzbar. Für alle Betroffenen wird es eine kulante Übergangszeit geben, sodass man sich auf die Veränderung einstellen kann. Bei Übernachtungen vor dem 1.April 2024, die vereinbartwordensindodervereinbartwerden,findetdie SteuerkeineAnwendung. Die Streichung der Ausnahme für die Entrichtung der Übernachtungsteuer für Geschäftsreisen liegt im Trend. ZumBeispielhabenHamburgundDresdendiesenSchritt schon vollzogen. Düsseldorf und Bremen folgen im Laufe des Jahres. Der Senat rechnet im Zuge dieser Gesetzesänderung mit Mehreinnahmen von rund 25Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht für alle Berlinerinnen undBerliner. Ich möchte abschließend allen Kolleginnenund Kollegen danken,diemitkonstruktivenBeiträgendieparlamentarischen Beratungen dieser Gesetzesänderung bereichert haben.DieseAnpassungwirdeinenpositivenBeitragzur finanziellen Stärkung Berlins leisten. Daher bitte ich um IhreUnterstützungfürdasErsteGesetzzurÄnderungdes Übernachtungsteuergesetzes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [BeifallbeiderSPDundderCDU – VereinzelterBeifallbeidenGRÜNEN undderLINKEN] VizepräsidentDennisBuchner: EsfolgtdannfürdieFraktionBündnis90/DieGrünender KollegeSchulze.
