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Niklas Schenker

LINKE 22.02.2024 Sitzungen 19/43

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ausgehend von bis zu 30000 illegalen Ferienwohnungen in der Stadt möchte ichdenSenat danach fragen, wie dasUrteildesOberverwaltungsgerichts, das jetzt kürzlich öffentlich geworden ist, bewertet wird, wonach klargestellt wurde, dass nun auch rückwirkend Eigentümer belangt werden können, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots in Berlin eine Ferienwohnung betrieben haben und für die nun das Gericht entschieden hat, dass die also wieder in Mietwohnungenumgewandeltwerdenkönnen. PräsidentinCorneliaSeibeld: HerrSenatorGaebler,bitteschön! SenatorChristianGaebler (Senatsverwaltungfür Stadtentwicklung,BauenundWohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Schenker! Ja, das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass für die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung auch für solche, die schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsrechts als Ferienwohnungen genutzt wurden, kein Vertrauensschutz besteht, wenn dieser Wohnraum in einem reinen Wohngebiet liegt – das ist schonnochdabeizubeachten. Wir sehen das als einen großen Fortschritt auch für das Handelnder Bezirke andieser Stelle, die dannjetzt diese Fälle analysieren, vor allen Dingen auch die Altfälle aufnehmen müssen und dann konkret dagegen vorgehen und entsprechende Unterlassungsverfügungen erlassen können.WirwerdendasmitdenBezirkenauchnochmal zusammen erörtern, wo jetzt die Ansatzpunkte sind und wiedagemeinsamvorgegangenwerdenkannundwerden das gegebenenfalls auch noch mal rechtlich untersetzen. Aber es ist, glaube ich, ein großer Fortschritt für unser Bestreben,dassWohnungenwirklichalsWohnungenund nicht als Gewerbebetrieb, sprich Ferienwohnungen, genutztwerden. PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste NachfrageandenKollegenSchenker. – Bitteschön!

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