Burkard Dregger
Nein, danke. – Sie waren ja schon laut genug. Ich wollte jetzt wenigstens in meiner kurzen Zeit – – [AnneHelm(LINKE):Ichdachtenicht!] – Jetzt bleiben Sie malganz locker, also wirklich. [AnneHelm(LINKE):Ichbinganzentspannt!] Es ist schon spät am Tag und wir müssen gleich, glaube ich, mal ein Glas Rotwein trinken, um wieder zur Besinnungzukommen. [Elif Eralp (LINKE): Wir brauchen keinen Alkohol!] Es gab ja damalsnicht nur diesen Antrag der Linksfraktion, sondern eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. Die hat am 29. Juni 2020 stattgefunden. Dort wurde eine große Anzahl an Experten, die sich mit Aufenthaltsrecht im Detail auskennen, angehört, und vielleicht darf ich Ihnen aus den dortigen Stellungnahmen mal das eine oder andere Zitat geben, denn die waren Grundlage für die ablehnende Entscheidung des Deutschen Bundestages, der in diesen Fragen des Aufenthaltsrechtsübrigens das richtige Parlament ist, nicht wir hier. [Elif Eralp (LINKE): Das war eine politische Entscheidung!] Professor Dr. Dr.h.c. KayHailbronner von der Universität Konstanz sah keinen Anlass für eine Gesetzgebung mit Signalwirkung oder Entschädigungscharakter. Bundesregierung und Landesregierungen hätten zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um rassistisch motivierte Gewalttaten zu verhindern und mit aller Härte des Gesetzes zu sanktionieren. [ZurufvonAnneHelm(LINKE)] Eine Ausreisepflicht bestehe in der Regel auf der Grundlage von Umständen, die mit rassistisch motivierten Gewaltanwendungen in keinem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern auf das eigene, dem Ausländer zurechenbare Verhalten zurückgingen, soweit Professor Dr.Hailbronner. [Carsten Schatz (LINKE): Ach so, selbst schuld! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Professor Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg riet von einer Umsetzung des Gesetzesentwurfes ab. Die vorgeschriebene Lösung passe aus systematischen Gründen nicht als weiterer Opferschutztatbestand in das Aufenthaltsgesetz. Die vorhanden Reaktionsmöglichkeiten auf rassistisch motivierte Gewalt seien ausreichend. Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller beschied, das Aufenthaltsgesetz trage den vom Gesetzesentwurf verfolgten konkreten Zielen bereits Rechnung. Insofern gäbe es keinen Bedarf. Dr. Philipp Wittmann vom Verwaltungsgericht Karlsruhe vertrat die Auffassung, das wesentliche Anliegen des Gesetzesentwurfs bereits durch die Anwendung des geltendenRechtsverwirklichtwürden. Ich stelle also die Frage, warum Sie uns hier mit sechs JahrealtenAnträgenausdemDeutschenBundestagunsereZeitstehlenwollen, [Anne Helm (LINKE): Das hat der Kollege erläutert!] anstatt sichmitdenThemen zubeschäftigen, die wirhier als Berliner Landesparlament bewegen können. Es ist doch eine einzige Kampagne! Es ist doch nur ein öffentlicher Aufschrei, der nichts bringt, der nicht zielführend ist! [ElifEralp(LINKE):FragenSiedochmaldieOpfer, obdiedasauchsosehen!] Deswegen müssen Sie verstehen, dass wir diesem Antrag keine Unterstützung gewähren werden. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatderKollegeMirzaiedasWort. [Zuruf von Dennis Haustein (CDU)]
