Aldona Maria Niemczyk
Sehr geehrteFrauPräsidentin!Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrteKollegen!LiebeFrauDr.Haghanipour!Der Antrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Plenumeingebrachthat,befasstsichmitdemThemaMe-Too, wie wir gehörthaben, und Gewaltschutz bei Veranstaltungen in Berlin. Der Antrag wurde vor dem Hintergrunddes Falls Rammstein gestellt und zielt im Wesentlichen darauf ab, sexistische und sexualisierte Übergriffe bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu verhindern. Sie schlagen verschiedene Maßnahmen vor, die der Senat ergreifen soll, wie zum Beispiel Sicherheitskonzepte mit Awareness- und Hilfestrukturen, Schulungsformate und Beratungsstellen, Verhaltenskodex für die Kultur- und Medienbranche, Überprüfung des Zuwendungsrechts. Der Antrag betont die Notwendigkeit, das Bewusstsein für dasProblemsexistischerundsexualisierter Übergriffe zuschärfen undeffektiveMaßnahmen zuihrer Verhinderung zu ergreifen. Er verweist auf die Istanbul-Konvention alsrechtlichen Rahmen undaufden Fall Rammstein alsBeispielfürdieDringlichkeitdesProblems. Der Antrag fordert eine umfassende und systematische Herangehensweise, welche Prävention, Sensibilisierung, Unterstützung für Betroffene und Sanktionen für Täter umfasst. Wir lehnen den Antrag ab, da er nicht zur konkreten Verbesserung des Gewaltschutzes von Frauen bei Veranstaltungen in Berlin führen wird. Stattdessen werden verschiedenste Maßnahmen in breit gestreuten Handlungsfeldern vorgeschlagen, die zur Folge haben, dass auf Veranstalter enorme Kosten und ein hoher bürokratischer Aufwand zukommen werden, zum Beispiel durch die hier vorgeschlagenen Awareness-Teams. Die Verpflichtung zur Erstellung von Sicherheitskonzepten könnte insbesondere für kleine Veranstalter finanziell belastendsein unddazuführen, dasseinige Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden können. Die Implementierung von Schulungsformaten und Beratungsstellen erfordertZeit,Ressourcen undEngagementvonseitender Veranstalter. Die Durchsetzung des vorgeschlagenen VerhaltenskodexerfordertebensozusätzlicheRessourcen undBürokratieaufseitenderVerwaltung,umVerstößezu überwachen und angemessen zu reagieren. Die Überprüfung des Zuwendungsrechts könnte zu einem erhöhten bürokratischenAufwandführen, [AnneHelm(LINKE):Dasmuss jetztauchschonüberprüftwerden!] sowohl für die Veranstalter als auch für die Behörden, was zusätzliche Kosten verursachen und die Effizienz der Mittelvergabe beeinträchtigen könnte. Als Koalition – – [AnneHelm (LINKE): Was schlagen Sie denn stattdessen vor?] –Jetztkommenwir!Danke!– [Beifall bei der CDU] Ja, einen Fahrplan haben wir als Koalition, und der schlägt sich in dem Landesaktionsplan nieder. [ZurufvondenGRÜNEN:Nein!] – Doch! [Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE): Sie haben keinen Zeitplan zur Realisierung!] Den Landesaktionsplan haben wir genau zur Umsetzung derIstanbul-Konventionbeschlossen.DasStrategiepapier umfasst über 130 konkrete Maßnahmen, die unter anderemdiePrävention,denSchutzvorGewaltgegenFrauen, die Unterstützung für Betroffene sowie die Strafverfolgung deutlich verbessern. Und ja, heuteist ein sehr guter Tag, weil – wie Sie, Frau Dr. Haghanipour, auch gesagt haben– vor sechs Jahren,am 1. Februar 2018, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft getreten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [BeifallbeiderCDU– VereinzelterBeifallbeiderSPD]
