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Sevim Aydin

SPD 01.02.2024 Sitzungen 19/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Berlin ist bezahlbarer Wohnraum knapp, und deshalb ist es wichtig, dass wir alles tun, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern. Für uns als SPD ist klar: Wir müssen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und uns gleichzeitig um den Bestand kümmern, damit keine Wohnung verloren geht. Deshalb hat die SPD bereits 2014 in der rot-schwarzen Koalition das Zweckentfremdungsverbotsgesetz eingeführt und es schließlich in der rot-rot-grünen Koalition im Jahr 2018 noch mal verschärft. [Beifall von Ülker Radziwill (SPD) – Vereinzelter Beifall bei denGRÜNEN – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Ja! Ja! Ja! – Weitere Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Das einmal dazu, dass wir nichts tun! Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz kommt von der SPD. Seitdem wird das Verbot in allen Berliner Bezirken angewendet. So soll auch Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand,Abriss undder Umwandlungin Gewerberaum oder auch Ferienwohnungen geschützt werden. Heute stellen wir fest: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetzist eine Erfolgsgeschichte. – Wir haben die Zahlen selber vorhin, aber auch im Ausschuss gehört. Zehn Jahre nachdem das Gesetz eingeführt worden ist, sind in Berlin fast 25 000 Wohnungen wieder in den Wohnungsmarktzurückgeführt worden, davon sind 7 099 Wohnungen als Ferienwohnung wieder vermietet worden. Insgesamt haben die Bezirkeim Zusammenhangmit der Zweckentfremdung 8,5Millionen Euro Zwangsgeld verhängt. Klar ist: Ohne dieses Gesetz gäbe es weitaus mehrFerienwohnungenundeinengrößerenLeerstand. [Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] DieSPD-Fraktion willdieseErfolgsgeschichte fortsetzen und das Zweckentfremdungsverbotsgesetz weiter reformieren. Deshalbhaben wir auch imneuen Koalitionsvertragfestgehalten,dasswir das Zweckentfremdungsverbot hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten undderen Durchsetzung stärken wollen. Ein Fokus liegt dabei auch auf Umbau und Sanierung anstelle von Abriss, und bestehende Zwangsmittel und das Treuhandmodell wollen wir effektiver einsetzen. Deshalb wollte ich jetzt auch noch mal auf unsere Anhörung im letzten Stadtentwicklungsausschuss eingehen. Die hat Folgendes ergeben: Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist weiterhin ein Problem in Berlin, sodass es einer weiteren Reform und weiteren Engagements bei der UmsetzungdesGesetzesbedarf. Wichtigistdabei,dasswirdieKontrollmöglichkeitenund damit die Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke stärken, denn nach dem weitergehenden Verbot für die Vermietung von Ferienwohnungen sind viele Eigentümer dazu übergegangen, das Eigentum als Nebenwohnung anzumelden. Das haben wir alle im Ausschuss gehört, und deshalbhaben dieBezirkebisher keinerleiMöglichkeiten zu überprüfen, ob die Wohnung von dem Eigentümer zeitweise bewohnt wird oder ob er außerhalb Berlins wohnt. Ein weiterer Punkt, der auch angesprochen worden ist, ist die Stelle Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da muss ich auch sagen – es wurde auch erklärt –: Sobald das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet ist, braucht man zwei Jahre, und im Grunde hat der Senat auch signalisiert, dass er an denPunktenweiterarbeitenmöchte. Ein gesondertes Problem stellt der Abriss von Wohnungen dar. Bei der Anhörung im Ausschuss war für mich erkennbar, dass die Außen- und Innenstadtbezirke von den Problemen unterschiedlich betroffen sind. Nach den Darstellungen der beiden Amtsleiter aus den Bezirken Neukölln und Tempelhof-Schöneberg wird in den Außenbezirken ein Großteil der Anträge auf Abriss für Ein- oder Zweifamilienhäuser gestellt. Es gehe dabei in der Regel umEigentümer, dieihraltes, energetisch oft ungenügendes Haus abreißen und durch ein neues zur Eigennutzung errichten wollen. In Tempelhof-Schöneberg betreffe das beispielsweise 120 Anträge von insgesamt rund 200 Abrissvorhaben. Schaut man sich allerdings die Anzahl der Anträge auf Abriss in den Innenstadtbezirken an, so ist erkennbar, dass Abriss weiterhin ein Problem darstellt, denn laut Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist die Zahl der Anträge auf Abriss von 369 2018 auf 516 2021 gestiegen. Besonders betroffen sind hier die Bezirke Mitte mit 372 und Charlottenburg-Wilmersdorfmit323beantragtenAbrissen. Neben der absoluten Zahl der Anträge ist dann vor allen Dingen die Quote der Abrissgenehmigungen besonders relevant. In Mitte wurden 181 Anträge, also knapp die Hälfte aller Anträge, negativ beschieden; in Charlottenburg-Wilmersdorfdagegen wurden nur 33,alsonur jeder zehnte Abriss, verboten. Da fragt man sich natürlich, woran das liegt, ob es einfach auch von der Farbe des jeweiligen Stadtrates abhängt. Das muss ich in Richtung der CDUauch mal sagen. Sorry! Das muss ich hier klarstellen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Diese Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen zum einen, dass die zwölf Bezirke mit dem Abriss unterschiedlich umgehen und zum anderen unterschiedlich betroffen sind. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Bezirke einheitlich vorgehen. Bei der Prüfung von Abrissanträgen muss konsequent gewährleistet werden, dass unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen nicht dazu führen, Abrisse zur genehmigen. Das heißt für uns, wir müssendasGesetzimVollzugverbessern,indemwir beispielsweise auch Personal zur Verfügung stellen und damitauchdieBezirkestärken.Aberandererseitsmüssen wir auch Überlegungen anstellen, wie wir insgesamt das Gesetzstärken. Wir brauchen darüber hinaus, wie schon gesagt, die Datenschutzregelung, die den Bezirken bessere Kontrollmöglichkeiten ermöglicht. Wir brauchen Instrumentarien wie wir die gesetzlichen Verfahren beschleunigen können. Zudem müssen wir aber auch dafür sorgen, dass bei Ersatzwohnungen mehr Mietwohnungen entstehen und wir nach dem VG-Urteil im Mai 2023 für die Mietobergrenzen bei Ersatzwohnraum eine Regelung finden. Wir sind dabei, auch das Treuhandmodell zu erproben, und zwar probiert aktuell die Senatsverwaltung die ProjekteinFriedenau,MitteundSteglitz-Zehlendorf. VizepräsidentDennisBuchner: FrauKollegin!SiemüsstenbittezumSchlusskommen!

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