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Marc Vallendar

AfD 01.02.2024 Sitzungen 19/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute vor Ihnen, um über den Datenschutzbericht 2021 nebst der Stellungnahme des Senats zu sprechen, der uns vor eine zentrale Frage stellt: Wie schützen wir diepersönlichen Daten unserer Bürger ohne ihre Freiheitund die Entwicklung unserer Gesellschaft zu behindern? Die Digitalisierung der Schulen ist eine Herausforderung, die durch die Pandemie auch in den Fokus gerückt ist. Der Datenschutz erschwert die pädagogische Arbeit. Lehrer sind in einem Netz aus bürokratischen Vorgaben gefangen, die die Nutzung digitaler Werkzeuge erschweren. Ein flexibler Datenschutzansatz muss entwickelt werden, der Schülerrechte schützt und Lehrern ermöglicht, den Unterricht optimal auszurichten. Wir plädieren daher für eine Negativliste, die Lehrern klare Leitlinien bietet, welche digitalen Werkzeuge vermieden werden sollten. Die Forderung einer Positivliste genehmigter digitaler Lehrmittel ist hingegen problematisch. Sie kann zu einer indirekten Steuerung des Unterrichtsinhalts führen und bürgt die Gefahr einer zentralisierten Einflussnahme auf Bildungsinhalte. Telemetriedaten verdeutlichen die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung. Nicht jede Datenerfassung ist ein Datenschutzverstoß. Wir setzen unsfür eine Negativliste ein, ergänzt um eine Liste grundlegender Negativmerkmale, die den Lehrern eben eine schnelle Ersteinschätzung ermöglicht. Wir sind erleichtert, dass die Problematik der Schuldatenverordnung nun endlich vom Tisch ist. Doch muss kritisch hinterfragt werden, warum diese Klärung bis in das Jahr 2023 auf sich warten ließ. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die verantwortlichen Instanzen andere, möglicherweise ideologisch motivierte, Prioritäten gesetzt haben, die nicht den drängenden Bedürfnissen der DigitalisierungunddesDatenschutzesentsprachen. Wenn wir heute über Datenschutz sprechen, müssen wir auch einen Blick auf die jüngste Vergangenheit richten, insbesondere auf die Coronapandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen. Die im Datenschutzbericht aufgezeigten Problematiken sind alarmierend und bedürfenunserervollenAufmerksamkeit. DieMaßnahmen,dieunter demDeckmantel der Gesundheitsvorsorge ergriffen wurden, haben sich oft als unverhältnismäßige und teils totalitäre Eingriffein die Freiheiten herausgestellt. Diese Eingriffe haben eine Gesellschaft gezeichnet, in der das „Nie wieder!“ zu einer dringlichen Mahnung geworden ist. „Nie wieder!“ zu solch tiefgreifenden Verletzungen unserer Grundrechte und Freiheiten! [Beifall bei der AfD] Unternehmen und Bürger wurden in eine Position gezwungen, in der sie schnell auf unerprobte Szenarien reagieren mussten, wobei der Datenschutz in vielen Fällen vernachlässigt wurde. Nicht selten wurden personenbezogene Daten sorglos behandelt, und diejenigen, die versuchten, ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, sahen sich mit datenschutzrechtlichen Anforderungen konfrontiert, die in der Kürze der Zeit kaum zu erfüllen waren. Dies hat zu einer Flut von Datenschutzverstößen geführt, die im Nachhinein kritisiert und sanktioniert wurden, obwohl die betroffenen Unternehmen und Bürger kaum andere Optionen hatten. Es ist eine Ironie, dass diejenigen, die auf der Straße „Nie wieder!“ rufen, oft die Gleichen sind, die diese Eingriffe unterstützt oder gar gefordert haben. WirwareninderjüngerenGeschichtedemTotalitarismus niemalsnäheralsindenZeitvon2020bis2023. [Beifall bei der AfD] Diese Phase muss allen als Warnung dienen, dass der Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes niemals wiedersoleichtfertigaufgegebenwerdendarf. Ein weiteres Thema ist der unverschlüsselte Versand von Zeugnissen. Dieses Problem ist bezeichnend dafür, dass sich das Internet beziehungsweise die Softwarelandschaft in einigen Bereichen nicht so entwickelt hat, wie es die Brüsseler Bürokraten gerne gehabt hätten. Auch sind immer noch einige Datenverarbeitungs- und Datenübermittlungsverfahren im Einsatz, die in einer Zeit konzipiert wurden, in der die Teilnehmer des Internets vornehmlich aus kooperativen Organisationen bestanden, zwischen denen ein gegenseitiges Grundvertrauen bestanden hat. Das üblicherweise verwendete Verfahren zur Übertragung von E-Mails zwischen verschiedenen Servern, basierendausdemJahr1982, illustriertdeutlich dieDiskrepanz zwischen veralteter Technologie und modernen Datenschutzbedürfnissen. Trotz der Tatsache, dass das Telekommunikationsgesetz bereits Anfang der 2000er-Jahre erweitert wurde, um den E-Mail-Verkehr rechtlich zu schützen, bleibt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die einzige Möglichkeit, sich aktiv gegen das Mitlesen von E-Mail-Kommunikation zu schützen; eine Herausforderung, vor allem da sie im Bereich der Absender- und Empfängerinformation technisch nicht umsetzbar ist. Die Kritik an der unverschlüsselten Übermittlung von Zeugnissen wirft ein Licht auf das grundlegende Dilemma der Internetznutzung heute. Statt einer zunehmenden Datenschutzbürokratie, die oft an der Realität der digitalen Welt vorbeigeht, brauchen wir einen entschlossenen, EU-weiten Vorstoß. Es ist Zeit, das alte Verfahren zur Übertragung von E-Mails durch eine datenschutzfreundlichere Lösung zu ersetzen. Dieser Wechsel kann nur erfolgreich sein, wenn er entschlossen und breit unterstützt wird. Maßnahmen auf Landesebene wie die Bereitstellung sicherer Postfächer sind zwar gut gemeint, treffen jedoch oft nicht den Kern des Problems und entsprechen nicht immer den Bedürfnissen der durchschnittlichenInternetnutzer. Beim Thema der Veröffentlichung von Fotos durch Sportvereine sehen wir, wie Datenschutzregelungen oft an der Lebensrealität vorbeigehen. Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, sollte sich der Möglichkeit auch bewusst sein, fotografiertzu werden. Hier muss der Datenschutz pragmatisch und im Einklang mit dem RechtsempfindenderBürgergestaltetwerden. [Beifall bei der AfD] Wir plädieren für eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen, um einen ausgewogenen Ansatz zwischen Datenschutz und öffentlicher Berichterstattung zu erreichen. Nun zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die Auswirkungen des Datenschutzes auf unsere Wirtschaft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe und manchmal widersprüchliche Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, was Unsicherheit und innovative Lösungen behindert. Wir müssen Datenschutz so gestalten, dass er die Wirtschaftsentwicklung unterstützt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen haben. Klare und umsetzbare Regelungen sind notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu beeinträchtigen. Abschließend möchte ich noch auf die Rolle und die Dynamik des Datenschutzes in unserer Gesellschaft eingehen. Datenschutz entwickelt sich kontinuierlich und bildet nicht nur einen rechtlichen Rahmen, sondern spiegelt auch unsere Werte und Prinzipien wider. In einer schnelllebigen digitalen Welt müssen wir unsere Ansätze anpassen. Datenschutz soll flexibel sein, um Privatsphäre und gesellschaftliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Unsere Datenschutzgesetze sollten unsere Werte schützen und gleichzeitig technologische Innovation fördern. Wir setzen uns für einen Datenschutz ein, der die Bürgerrechte schützt undgesellschaftlichen Fortschritt ermöglicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen herzlichen Dank! [BeifallbeiderAfD] VizepräsidentDennisBuchner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Bericht wurdeabgegeben undbesprochen.Dashaben alleFraktionen getan, aber sehr geehrte Frau Kamp, ich darf es auch noch einmal im Namen des ganzen Hauses tun: Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielen Dank für die geleistete Arbeit und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit! [AllgemeinerBeifall] Wir kommen dann zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: PrioritätderFraktionBündnis90/DieGrünen Tagesordnungspunkt 15 Am besten nicht abreißen! Gesetz für den Erhalt und Schutz von Wohnraum vor Abriss Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 4. Dezember 2023 Drucksache 19/1354 zumAntragderFraktionBündnis90/DieGrünen Drucksache 19/1202 ZweiteLesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die KolleginSchmidberger.

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