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Carsten Ubbelohde

AfD 01.02.2024 Sitzungen 19/42

Vielen Dank, Herr Präsident! – Die auskömmliche Finanzierung der Berliner Krankenhäuser wird ja häufig nur dadurch sichergestellt, dass die Belegschaften das ausbaden müssen. Hintergrund ist, wie wir alle wissen, dass der Senat einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhäuser nur unzulänglich nachkommt, und das schon seit Jahren. Wann wird denn der Berliner Senat in Zukunft die Prioritäten so setzen, dass er seinen Verpflichtungen ausdemKrankenhausfinanzierungsgesetz vollumfänglich nachkommt? VizepräsidentDennisBuchner: Bittesehr,FrauSenatorinDr.Czyborra! SenatorinDr.InaCzyborra (Senatsverwaltungfür Wissenschaft,GesundheitundPflege): Bloß, um das noch mal ganz klar zu sagen: Die Krankenversorgung, die Versorgung in den Häusern, obliegt nicht dem Land Berlin, sondern das ist in einem relativ komplexen System der Gesundheitsfinanzierung die Aufgabe der Krankenkassen. Das wird bundesrechtlich geregelt; da haben wir komplizierte Systeme der DRGs, der Abrechnungen. Diese haben durchaus Verbesserungsbedarf, deswegen gibt es ja auch die Krankenhausfinanzierungsreforman der Stelle. Wir wissen,dasszumBeispiel in der Kinder- und Jugendmedizin – die hatten wir ja eben schon – zum Teil die Refinanzierung der Versorgung nicht ausreicht, um wirtschaftlich zu arbeiten. An alldiesenThemenarbeiten wir, Bundund Länder,gerade sehr intensiv, um diese Finanzierung zu verbessern. Das kann man jederzeit der Presse entnehmen, dass wir dazu insehrintensivenDebattensind. Dem Land Berlin obliegt die Finanzierung der Investitionen, und dem kommt das Land Berlin in den letzten Jahren in immer gestiegenem Ausmaß nach. Wir haben 175 Millionen Euro in den Krankenhausinvestitionen, die nach Leistungsfähigkeit der Häuser nach einem gewissen Schlüssel verteilt werden. Daran partizipieren alle Häuser. Das Land Berlin hat hier in den letzten Jahren enorme undauch steigende Anstrengungen unternommen, um die Investitionen in den Häusern zu ermöglichen.

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