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Tino Schopf

SPD 30.11.2023 Sitzungen 19/39

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema BVG haben wir in 14Tagen ja einen entsprechenden Besprechungspunkt im Ausschuss; da werden wir das eine oder andere zu besprechen haben. Kommen wir aber jetzt einmal wieder zum Thema,zu den Herausforderungenbei der praktischen Führerscheinabnahme. Wir haben in der letzten halben Stunde ja schon einiges gehört, und es ist richtig: Im Land Berlin sind es sehr viele Führerscheinprüfungen. Über 28 000 Prüfungen waren es bis August dieses Jahres – und damit bereits 1 000 Prüfungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu beachten: 28 000 Prüfungen entsprechen nicht ebenso vielen Fahranfängerinnen und Fahranfängern, denn rund 38 Prozent der Prüfungen werden nicht bestanden und müssen wiederholt werden. Das ist natürlich eine ganze Menge. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Zahl der durchgeführten Prüfungen nichtsdestotrotz um 16Prozent gestiegen, und seit 2021 dauert die Prüfung durch die Einführung des elektronischen Prüfprotokolls zudemauchnichtmehr45Minuten, sondern 55Minuten. Das ist wichtig, denn das reduziert die Summe der Prüfungen pro Tag, weshalb nun auch am Samstag geprüft wird. Dennoch: Es bleibt der Zuwachs von 16Prozent; das muss man in der Art und Weise auch einmal festhalten. Für die Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist das aber völlig uninteressant. Für sie ist einzig und allein relevant, wann sie ihren Prüfungstermin bekommen. Hierfür fahren Sie, liebe AfD-Fraktion, das Kraftfahrsachverständigengesetz aus den Siebzigerjahren auf. Allerdings ist der Fahrlehrerverband Berlin hier deutlich weiter und steht bereits direkt mit der Verkehrsverwaltung in Kontakt; der Kollege Kraft hat dies ja auch ausgeführt. Auch der Verband fordert, das nötige Prüfpersonal aus anderen Bereichen zu akquirieren, und die Verwaltung hat sich bereits geäußert und zugesichert, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Unterstützung der technischen Prüfstellen ausgeschöpft werden. Es ist aber genau jenes Kraftfahrsachverständigengesetz, das hier die Grenzen des Möglichen definiert, und darüber kann sich die Senatsverwaltung auch nicht einfach hinwegsetzen. Allerdings – und das schreiben Sie in Ihrem Antrag nicht –hat die Verkehrsverwaltung bereits zugesichert, sich auf der Bundesebene für eine Novellierung der rechtlichen Grundlagen einzusetzen. Auch hier hattederKollegeKraftbereitsAusführungengetätigt.Sie forderninIhremAntrag,dassPersonenmitnachgewiesener, langjähriger Berufserfahrung als Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer die Prüfungen abnehmen dürfen. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange diese die fachlichen Anforderungen erfüllen. Richtig ist: Sie sprechen mit Ihrem Antrag ein wichtiges Thema an. Richtig ist aber auch, dass die Verkehrsverwaltung hier bereits tätig geworden ist, mit den Verbänden im Austausch steht, Lösungsansätze erarbeitet und diese mittlerweile ja auch peu à peu umsetzt. Alles Weitere werden wir dementsprechend dann im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank! [BeifallbeiderSPD– VereinzelterBeifallbeiderCDU] VizepräsidentDennisBuchner: Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat der Kollege RonneburgdasWort. [BeifallbeiderLINKEN– KatinaSchubert(LINKE):Esistnach18Uhr! Damussmanmalaufwachen!]

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