Johannes Kraft
VielenDank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Sie haben das Problem, was die Fahrschulen und auch die Fahrschüler insbesondere haben, sehr umfangreich beschrieben. Allerdings, und das will ich mal vorwegschicken, führt der Antrag, der Vorschlag, den Sie hier machen, nicht so wirklich zur Lösung des Problems. Bereits jetzt aktuell werden jeden Monat 5 000 Fahrerlaubnisprüfungen in Berlin abgenommen. Wir als Bundesland haben als einziges Bundesland zwei Prüfstellen, nämlich die DEKRA und den TÜV. Ja, es gibt einen Antragstau; das ist überhaupt gar keine Frage. Woran liegt es, dass die Zulassungsvoraussetzungen für solche Sachverständigen, die die Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen können, extrem hoch sind? Das liegt am § 2 des Kraftfahrsachverständigengesetzes, übrigens aus den Siebzigerjahren,undja,damüssenwirdringendran. Ich will nur ein paar Beispiele nennen. Sie müssen anderthalbJahrealsIngenieur gearbeitethaben.Siemüssen ein Hochschulstudium oder etwas Vergleichbares haben. Sie müssen einer Technischen Prüfstelle angehören, sie müssen eine sechsmonatige Ausbildung gemacht haben, und siemüssennoch weiterePrüfungennachweisen. Das sind Riesenhürden. Das heißt, man kann nicht einfach mal sound da etwas machen. Aktuell ist es in Berlin längst so, weil eben diese Zulassungsvoraussetzungen soextrem hoch sind,dass von § 17 schon ganz oft Gebrauch gemacht wird. Der § 17 ist in Berlin inzwischen die Regel und nicht die Ausnahme. Nur so ist es überhaupt möglich, dass noch der eine oder andere Prüfer eingestellt werden kann. Die Ausnahmen, die Sie richtig identifiziert haben, beziehen sich auf die praktische Ingenieurtätigkeit, und beziehen sich auf einen Universitäts- oder Hochschulabschluss. Es gibt aber sozusagen noch andere Voraussetzungen,diesieerfüllenmüssen,wasimmernochdeutlich zu hoch ist. Und sie finden keine Leute, weil es bundesweit – es ist ein bundesweites Problem – erheblichen Fachkräftemangel gibt. Also noch mal: Ingenieure werden dringend gesucht, und zwar in vielen Bereichen. Ein Fahrprüfer muss nicht zwingend ein Ingenieur sein. Da musswirklichetwasgeändertwerden. Was macht die Senatsverwaltung schon seit Längerem? Das, was sie tut, geht deutlich über den Antrag hinaus. Sie unterstützt die Prüfstellen, indem sie es ermöglicht hat, auch aus anderen Bundesländern, die nicht solche gravierenden Probleme haben, weil in Berlin die Fallzahlen halt so hoch sind, Fahrprüfern aus anderen Bundesländern hier die Möglichkeit zu geben, die Prüfung abzunehmen. Sie macht von allen möglichen Ausnahmegenehmigungen und Regelungen des § 17 Gebrauch, nämlich beispielsweise eine verkürzte Ausbildung. Sie erlaubt es, dass die theoretischen Prüfungen zumindest mal von anderen abgenommen werden dürfen. Auch das entlastet die Geschichte. Und es wird intensiv geprüft, welche weiteren rechtssicheren Ausnahmegenehmigungen auf BasisdesaktuellenGesetzesmöglichsind,umdannnoch weitereZugangshürdenzureduzieren. Jetzt kommt der wichtigste Punkt: Das Land Berlin plant eine Länderinitiative bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz, um genau dieses Gesetz und § 17 deutlich zu vereinfachen und an die aktuelle Zeit anzupassen. Und das, glaube ich, ist der richtige Weg. Das alles geht deutlich über den Antrag hinaus. Noch einmal: Sie haben ein richtiges Problem adressiert, aber es wird schon längst viel mehr getan, und insofern können wir sicherlich gerne noch einmal im Ausschuss über den Antrag diskutieren; das ist, glaube ich, vorgesehen. Ehrlicherweise bringt er uns aber nicht weiter, weil all das, was Sie aufgeschrieben haben, durch die Senatsverwaltung längst passiert. – VielenDank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Tino Schopf (SPD)] VizepräsidentDennisBuchner: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Kapek das Wort.
