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Jeannette Auricht

AfD 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt das Streikrecht als ein Grundrecht, und dieses Recht gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende. Als Partei der Arbeitnehmerinteressen bekennen wir uns selbstverständlich zum Artikel 9 des Grundgesetzes, der in Abschnitt 3 als Grundrecht festlegt, dass Arbeitskämpfe zu führen sind, und die Verfassung von Berlin sekundiert hier eindeutig: Das Streikrecht wird gewährleistet. Ja, es ist ein Thema von großer Bedeutung, das die Rechte und Pflichten von jungen Menschen in der Berufsausbildung betrifft, und selbstverständlich haben diese jungen Menschen das Recht, sich für ihre Belange zu engagieren. Aber wenn es heute um das Streikrecht von Auszubildenden geht, müssen wir doch bitte Maß und Mitte bewahren. Die Linksfraktion schüttet hier das Kind mit dem Bade aus und zielt weit über das Ziel hinaus. Wer den Senat auffordert, die Berufsschulen anzuhalten, die Streikteilnahme von Auszubildenden an Berufsschulen, um die es ja hier vor allen Dingen geht, zu ermöglichen, schadet dem Bildungsanspruch. [Beifall bei der AfD] Das mag für Sie, liebe Linke, vielleicht in Ordnung sein. Wer braucht schon Bildung, wenn man das Recht hat, auf der Straße zu protestieren? – Aber das können wir uns in Berlin wirklich nicht leisten, auch in Anbetracht dessen, dass ohnehin schon viel Unterricht auch an den Berufsschulen ausfällt. Es geht hier nicht um den Arbeitskampf, sondern um das Erlangen von Wissen, Qualifikation und praktischen Fähigkeiten. Man bekommt also erst einmal eine Leistung. Uns sollte doch allen daran gelegen sein, einen geregelten und akkuraten Berufsschulunterricht zu ermöglichen. Und da gibt es wirklich viel nachzuholen, gerade auch dank der gescheiterten Bildungspolitik in Berlin. [Beifall bei der AfD – Rolf Wiedenhaupt (AfD): Das stimmt!] Doch der Besuch von Streikkundgebungen von Berufsschülern steht diesem Ansinnen der Aufwertung von Berufsschulunterricht entgegen. Wie soll denn der Lernstoff nachgeholt werden, und wie sollen Fehlzeiten ausgeglichen werden? Wer gewährleistet, dass man die zusätzliche Freizeit auch wirklich der kollektiven Interessenvertretung widmet? – Wir dürfen einen recht trivialen Umstand nicht ausblenden: Auszubildende sind Personen, die sich gewissermaßen in einem Zwischenstadium befinden, nämlich zwischen Schüler und Arbeitnehmer. Im Vordergrund dieser wichtigen Übergangsphase im Leben müssen das Erwerben von Fähigkeiten und das Verinnerlichen des Lehrplans sein. Wenn Auszubildende das Recht haben zu streiken, sollten sie auch immer daran denken, dass ihre Ausbildung nicht auf der Strecke bleiben darf. Schließlich gibt es nichts Besseres für die Zukunft als eine solide Bildung. Ich sage es Ihnen: Für Streiks und für Arbeitskämpfe ist im anschließenden Berufsleben noch reichlich Zeit. Und wenn Sie ohne Abschluss einen miesen Job haben, dann haben Sie es wahrscheinlich noch viel nötiger, daran teilzunehmen. Es gibt also keine objektive Notwendigkeit, offiziell genehmigt dem Unterricht fernzubleiben. Was man in den Berufsschulen oder mit den Ausbildungsbetrieben regelt, das ist noch einmal eine andere Sache. Auf der Seite berlin.de – unter der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – ist zu lesen: Gewerkschaften und Auszubildende befürchten, dass wegen der Teilnahme an Streiks Nachteile drohen. – Ich sage Ihnen: Der größte Nachteil für das gesamte zukünftige Leben der Auszubildenden wäre, wegen der Teilnahme an Streiks keinen Berufsabschluss zu bekommen. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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