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Lilia Usik

CDU 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Auszubildende! Grundsätzlich stellt hoffentlich keiner in diesem parlamentarischen Raum das Streikrecht für Auszubildende infrage, und dafür gibt es gute Gründe. Das Streikrecht ermöglicht den Auszubildenden, sich zu organisieren und an kollektiven Verhandlungen teilzunehmen. Es eröffnet die Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten und sozialen Absicherung, es trägt zur politischen Bildung und demokratischen Teilhabe der Auszubildenden bei, und es bietet den Auszubildenden auch eine Chance, mehr über ihre Arbeitsrechte, aber auch Tarifverhandlungen zu lernen. Ich möchte betonen: Dieses Recht besteht und ist von großer Bedeutung. Wo wir verschiedene Auffassungen haben, Herr Valgolio hat es auch dargestellt, ist, dass wir als CDU-Fraktion dieses Streikrecht im Kontext des Verhältnisses zum Ausbildungsbetrieb verankern. Wir sehen nicht, dass das auch auf Berufsschulen ausgedehnt werden sollte. Warum? – Ich begründe das auch. Erstens ist die Berufsschule ein Ort zum Lernen und unterliegt den Schulgesetzen der Länder. Sie ist dem öffentlichen Recht und konkret dem Schulrecht unterworfen. Das führt dazu, dass Auszubildende gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz Berlin verpflichtet sind, an Berufsschultagen zur Schule zu gehen. Wenn sie dem Unterricht fernbleiben, verstoßen sie gegen diese Pflicht. Zweitens, Berufs- und Bildungsauftrag: Die Berufsschulen haben einen klaren Bildungsauftrag. Sie vermitteln den Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen. Wenn Auszubildende dem Unterricht fernbleiben, riskieren sie, die wichtigen Lerninhalte zu verpassen und ihre berufliche Qualifikation zu gefährden. Ich hoffe sehr, dass niemand in diesem Raum das will. Drittens ist das Streikrecht im Grunde ein Recht zur Arbeitsniederlegung, das auf vertragliche Arbeitspflichten im Betrieb abzielt. An Berufsschulen besteht jedoch keine Arbeitspflicht im Betrieb, da sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule befinden. Was uns aber partei- und fraktionsübergreifend fehlt – ich hoffe sehr, dass es Zustimmung findet –, ist Rechtssicherheit. Wenn wir Streikrecht gerade an Berufsschultagen ermöglichen wollen, dann müssen wir das auch gesetzlich regeln. Bis jetzt ist es nicht rechtssicher. Das wissen Sie auch ganz gut. In verschiedenen Flyern von Verdi, von Gewerkschaften, wird darauf hingewiesen, dass es in verschiedenen Bundesländern sehr verschieden gehandhabt wird. Wenn wir das vermeiden wollen, brauchen wir rechtliche Sicherheit. Wir stehen als Koalitionspartner stark an der Seite unserer Auszubildenden. Wir schaffen Anreize für sie, und wir unterstützen sie vollumfänglich. Danke auch, dass der Koalitionsvertrag im Antrag der Linksfraktion erwähnt wird! Da steht ganz klar geschrieben, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine Beschwerde- und Beratungsstelle für Ausbildende schaffen wollen, die als niedrigschwelliges Angebot dienen soll. Deswegen lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Streikmöglichkeiten für die Auszubildenden eine ganz große Rolle spielen werden, aber Rechtssicherheit dafür nötig ist. Deswegen können wir dem Antrag der Linksfraktion nicht zustimmen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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