Damiano Valgolio
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte sagen: Liebe Frau Bildungssenatorin! –, die ist aber nicht anwesend. Wir müssen auch nicht warten. Ich setze bei diesem Thema eher auf die Mehrheit links von der CDU und vor allem auf die SPD; deswegen legen wir einfach los. Es geht um die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ist ein zentrales Grundrecht, genauso wie die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Die Einhaltung dieser Grundrechte ist die Basis unserer demokratischen Grundordnung. Zur Koalitionsfreiheit gehört das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten und mit seiner Gewerkschaft an Kundgebungen teilzunehmen oder auch zu streiken. Gerade in den heutigen Zeiten, wo die Feinde der Demokratie wahrscheinlich stärker sind als jemals zuvor, müssen wir eigentlich über jeden jungen Menschen froh sein, der seine Koalitionsfreiheit nutzt und sich gewerkschaftlich betätigt. Das ist heute mehr wert als jemals zuvor. Starke und demokratische Gewerkschaften sind ein Bollwerk für die Demokratie. Jeder junge Mensch, der streikt, betreibt nichts anderes als Demokratietraining, während er das macht. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Deshalb war es viele Jahrzehnte völlig klar, dass Auszubildende, die an Streiks in ihren Ausbildungsbetrieben teilnehmen, auch an Berufsschultagen nicht in der Berufsschule erscheinen müssen. Das war immer so, bis die CDU übernommen hat. Anfang Juni, wenige Wochen nach der Amtsübernahme der neuen Bildungssenatorin Frau Günther-Wünsch von der CDU, war eine der ersten Amtshandlung ein Rundschreiben an alle Berufsschulen, dass zukünftig eine Streikteilnahme als unentschuldigtes Fehlen zu gelten hat. Ich halte das für völlig inakzeptabel. Das ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht der jungen Menschen und der Auszubildenden. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben nirgends so viele Probleme wie im Bildungsbereich: marode Schulen, fehlende Lehrer, Gewalt an den Schulen. Und eines der ersten Dinge, die die neue Bildungssenatorin nach Amtsübernahme zu tun hat, ist, ein Rundschreiben rumzuschicken und das Streikrecht einzuschränken. Das kriege ich überhaupt nicht auf die Kette. Mit genauso schlimm ist die völlig abwegige Begründung, die in diesem Rundschreiben steht. Da steht und wird ernsthaft behauptet, dass die Berufsschulen die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht der Auszubildenden nicht beachten müssten, weil das Streikrecht nur gegenüber dem Ausbildungsbetrieb gelte und an Berufsschultagen sowieso nicht, weil sie da nicht arbeiten müssen, also können sie auch nicht streiken. – Vollkommen neben der Spur! Erst einmal habe ich vorhin schon dargelegt, dass die Koalitionsfreiheit natürlich nicht nur das Recht, die Arbeit niederzulegen, umfasst, sondern beispielsweise auch an Streikkundgebungen teilzunehmen. Das bedeutet, wenn ein Auszubildender an einer Streikkundgebung von seinem Betrieb teilnimmt und nicht zur Berufsschule geht, ist das selbstverständlich von der Koalitionsfreiheit gedeckt. Die Koalitionsfreiheit, wie jedes Grundrecht in Deutschland, schützt erst einmal gegenüber Eingriffen des Staates. Jedes Grundrecht ist ein Abwehrrecht. Deswegen sind vor allem die Berufsschulen als staatliche Einrichtungen gehalten, das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit zu achten. Deswegen ist es natürlich ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht, wenn bei einem Auszubildenden hinterher im Zeugnis steht: Hat unentschuldigt gefehlt. – Das ist ein staatlicher Eingriff und übrigens keine Lappalie. Wenn so etwas im Abschlusszeugnis steht, dann riskiert der Auszubildende beispielsweise die Übernahme nach der Ausbildung. Und falls es auch gleich kommt: Die gesetzliche Schulpflicht und die staatliche Bildungshoheit können natürlich kein Grundrecht wie das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit aushebeln. Es stimmt, dass es die öffentliche Schulaufsicht gibt, das wird auch in der Verfassung erwähnt, aber das hat nicht die Qualität eines Grundrechts. Die staatliche Schulaufsicht ist ein sogenanntes Staatsorganisationsrecht, und solche Normen stehen unter den Grundrechten und können keine Grundrechte aushebeln. Das lernt jede Jurastudentin im ersten Semester, und ich finde es erschreckend, dass sich solche falschen Ausführungen in einem Rundschreiben an alle Berufsschulen finden. [Sebastian Scheel (LINKE): Hört, hört!] Das Schlimme, der Skandal dabei sind nicht irgendwelche falschen juristischen Ausführungen. Juristisch kann man vieles vertreten, wenn es der guten Sache dient. Hier ist das Skandalöse, dass juristisch Falsches für die falsche Sache vertreten wird und man dieses Rundschreiben nur so verstehen kann, dass die Bildungsverwaltung ganz gezielt nach Gründen und Vorwänden sucht, um das Streikrecht der jungen Menschen einzuschränken. Das ist völlig inakzeptabel! Die Berufsschulen müssen sofort angewiesen werden, zu ihrer langjährigen Praxis zurückzukehren. Sie müssen wie bisher die Streikteilnahme mindestens als entschuldigtes Fehlen werten. Das ist das Mindeste. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, richte ich mich noch einmal direkt an euch, weil die Bildungssenatorin, wie gesagt, nicht da ist: Ihr seid an vielen Punkten vor der CDU eingeknickt: 14 Euro Mindestlohn habt ihr vor zwei Wochen geknickt. Die Ausbildungsplatzumlage kommt die nächsten drei Jahre nicht. Hier geht es aber um das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit. Da gehe ich davon aus, dass das wirklich der Kern der sozialdemokratischen DNA ist. Deswegen setze ich an diesem Punkt auch auf euch. Knickt da nicht auch ein! Sorgen Sie dafür, dass wir ganz schnell dazu kommen, dass die bisherige Praxis wieder aufgenommen wird und die Azubis mit ihrer Gewerkschaft streiken dürfen, wie es ihr gutes Recht ist. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
