Tamara Lüdke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD hat heute also Hunde zu ihrer Priorität gemacht. Genau genommen geht es uns heute um Hundehaltung – ein Thema, das sogar eine so hohe Priorität hat, dass es dafür eine eigene Steuer gibt, nämlich die sogenannte Hundesteuer, deren Anmeldung bei der dafür vorgesehenen Hundesteuerstelle erfolgt. Wie lange dieses Thema schon Priorität hat, zeigt sich unter anderem daran, wie lange es schon Hundesteuern gibt. Bereits im 15. Jahrhundert mussten die Bauern sogenanntes Hundekorn für ihre Hundehaltung zahlen. So richtig verankert wurde die Steuer im bundesdeutschen Bewusstsein natürlich im bürokratischen Preußen, wo eine Steuer auf Hundehaltung im Jahr 1810 als Luxussteuer eingeführt wurde. Die Idee: Wer es sich leisten kann, Hunde zu halten – die keine Nutztiere sind –, hat dann auch genug, um mehr Steuern abdrücken zu können. Dass es nicht ganz so einfach ist, dämmerte den politisch Zuständigen dann aber auch damals schon. Debatten darum, wer von einer solchen Steuer befreit sein sollte, bewegten die Gemüter nämlich sogar so sehr, dass der Hundesteuer heute noch nachgesagt wird, dass sie nach ihrer Einführung in Berlin im Jahr 1830 zur Schneiderrevolution beitrug. Die preußische Obrigkeit bemühte sich daraufhin um ein neues Framing, und ab dann war es keine Luxussteuer mehr, sondern eine, durch die mehr Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand gelenkt werden sollte. In exakt diesem Spannungsfeld bewegen wir uns im Grunde heute auch noch. Es sind allerdings zwei weitere Aspekte wichtig geworden: Hunde bringen nicht nur als Nutztiere einen Mehrwert; die emotionale Bindung zu einem Haustier stärkt natürlich auch die Gesundheit, das Wohlbefinden, sie fördert die Bewegung, hilft gegen Einsamkeit – sie macht uns einfach glücklich. All das sind Dinge, die wir auf gar keinen Fall als Luxus interpretieren sollten. Gleichzeitig ist der Tierschutz inzwischen auch grundrechtlich verankert. Das bedeutet für uns, dass wir dafür Sorge zu tragen haben, dass Hunde in einer artgerechten Umgebung gehalten und angemessen versorgt werden. Um das alles unter einen Hut zu bekommen, hat sich auch in Berlin inzwischen ein wirklich enormer Apparat rund um Hundesteuer und Hundehaltung entwickelt. Die Bello-Dialoge – eigentlich da, um Hundeliebhaber und Hundehaltergegnerschaft auszusöhnen – wurden 2013 aber vorzeitig abgebrochen. Es wurde 2016 ein Hunde-gesetz etabliert; dazu nötigerweise natürlich auch eine Hundegesetzdurchführungsverordnung. In all dem enthalten ist auch das Berliner Hunderegister. Dieses Hunderegister bringt uns jetzt zurück zur Hundesteuerstelle. Diese neue Gesetzesänderung spart Ihnen ab Januar 2024 nämlich den Gang zu eben dieser, wenn Sie sich einen Hund neu anschaffen und im Register eintragen. Die notwendigen Daten werden nach der Registrierung dann automatisch an das zuständige Finanzamt überwiesen. Ebenso entfällt die Hundesteuermarke, denn die datenschutzrechtlichen Hindernisse werden dann endlich aus dem Weg geräumt. Das scheint jetzt erst einmal wie ein kleiner Schritt hin zu einem Abbau eines echten Bürokratiemonsters; es ist aber auch ein großer Schritt für die hundegeführte Digitalisierung unserer Stadt. Der fälschungssichere Transponder, mit dem übrigens jeder Hund gechippt sein muss, kann dann auch bei der steuerlichen Erfassung kontrolliert werden. Das zentrale Hunderegister gewinnt dadurch zusätzlich noch ein bisschen mehr an Zentralität; es gibt gesunkene Hürden zur Anmeldung und damit hoffentlich wiederum eine steigende Anzahl der registrierten Hunde. Für uns sind diese Hundezahlen wichtig, da sie uns eine bessere Übersicht über die genaue Anzahl der in Berlin lebenden Hunde geben. Es lassen sich entlaufene Hunde leichter zurückbringen, und es gibt artgerechte Bedarfe für Hundeauslaufflächen, die wir dann auch wirklich messen können. Und warum machen wir uns den ganzen Aufwand jetzt eigentlich? – Die Hundesteuer fließt am Ende ja sowieso in den Gesamthaushalt und nicht allein in hundepolitische Maßnahmen. Abseits der Hundegesetze, Hundesteuerstellen und Hunderegister informieren sich bis heute aber immer noch viel zu viele Menschen nicht ausreichend über die Verantwortung, die man mit einem Hund übernimmt, und zu den Bedürfnissen des Tieres. Unser Ziel ist: Es sollen sich weniger Menschen für eine Hundehaltung entscheiden, die dem Tier keine artgerechte Haltung bieten können, und es sollen sich gleichzeitig mehr Menschen dafür entscheiden, einen Hund aus dem Tierheim zu adoptieren. Das Hundegesetz und die Hundesteuer bieten bereits jetzt Möglichkeiten, dem ein Stück näher zu kommen. Wer die finanzielle Belastung stemmen kann, sollte die Steuer auch zahlen. Hunde bringen über die Steuer hinaus aber noch weitere Kosten, die oftmals unterschätzt werden, und der Steuerbeitrag kann eine Hemmschwelle sein, sich einen Hund anzuschaffen. Bei süßen Welpenaugen ist es häufig sinnvoll, sich nicht nur vom Herzen, sondern auch vom Kontostand leiten zu lassen. Wir haben aber jetzt schon Befreiungen in einigen Gruppen. Dazu gehört unter anderem: Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, ist für fünf Jahre von der Steuer befreit, und wir setzen aktiv auf Anreize, um Leute dazu zu bewegen, Hunde aus dem Tierheim zu adoptieren. Ich freue mich, dass wir das heute an den Hauptausschuss überweisen und wünsche mir, dass die Kolleginnen und Kollegen dort noch einmal intensiv über die aufgezählten Aspekte der Hundegesetzgebung diskutieren und schauen, wie wir unseren Zielen noch näher kommen können. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
