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Burkard Dregger

CDU 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren werden in Berlin mehr Straftaten begangen als in jedem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, und in keinem anderen Bundesland ist die Aufklärungsquote so niedrig wie in Berlin. Derzeit werden nur etwa 44 Prozent der erkannten Straftaten aufgeklärt, und das ist weit weniger als die Hälfte, aus meiner Sicht ein völlig unhaltbarer Zustand, mit dem sich ein rechtsstaatlich denkender Mensch nicht abfinden kann. Politisch aber sind aus diesem Missstand über Jahre keine substanziellen Konsequenzen gezogen worden. Linke und Grüne haben in der vergangenen Legislaturperiode ihrer Regierungsbeteiligung alles getan, um die von uns vorgeschlagenen und auch von ihrem damaligen Koalitionspartner SPD angestrebten Anpassungen des Polizeirechts an die Bedrohungslage zu verhindern. Sie meinen offenbar, dass der Rechtsbruch und staatliche Schwäche bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung zum Lebensgefühl von Berlin gehören. Nun, die Wählerinnen und Wähler der Wiederholungswahl haben das wohl anders gesehen, denn sie wissen: Sicherheit, Recht und Ordnung sind die Grundlage für die freie Entfaltung des Einzelnen und für den gesellschaftlichen Frieden. [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Matz (SPD)] Um ihren Beitrag für den Frieden zu leisten, benötigt die Polizei nicht nur gut ausgebildetes Personal und die notwendige Ausstattung, sie benötigt auch die nötigen gesetzlichen Befugnisse, und da ist noch sehr viel zu verändern. Derzeit hat Berlin das schlechteste Polizeirecht aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, gleichzeitig aber die größten sicherheitspolitischen Herausforderungen, die größten Gefahren, die hier abzuwenden sind, und die Koalition aus CDU und SPD wird dieses Ungleichverhältnis ins Lot bringen. Ein Kerninhalt der jetzt vorliegenden ersten Novelle ist die Verbesserung des Präventivgewahrsams. Die Höchstdauer wird zur Abwehr von Terrorgefahren von zwei auf sieben Tage verlängert, eine Konsequenz, die sich aus dem Terroranschlag am Breitscheidplatz ergibt und für die es jetzt endlich eine politische Mehrheit in Berlin gibt. [Niklas Schrader (LINKE): Hat nix mit dem Breitscheidplatz zu tun!] Denken Sie an mehrtägige Großveranstaltungen in Berlin wie den Berlin-Marathon, einen Kirchentag, möglicherweise einen G-20-Gipfel oder anderes. Hier können erkannte terroristische Gefahren zukünftig besser abgewehrt werden. Bei weiteren Gefahren für Leib oder Leben, drohendem Landfriedensbruch, drohenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die Freiheit ist zukünftig eine Verlängerung auf maximal fünf Tage möglich. Denken wir an Gewaltverbrecher, gewalttätige Hooligans, Gewalt gegen Frauen und Kinder: Hier wird zukünftig die Gefahrenabwehr gestärkt. Auch zur Abwehr aller anderen Gefahren enthält die Novelle eine Verbesserung. Durch die Einführung von Regelbeispielen wird erreicht, dass zum Beispiel im Falle der Ankündigung einer Tat oder bei Wiederholungsgefahr die betreffende Person für bis zu zwei Tage festgesetzt werden kann, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Ferner ermöglicht die vorliegende Polizeirechtsnovelle einen besseren Schutz unserer Einsatzkräfte. Allein im letzten Jahr gab es über 8 000 Angriffe auf Polizeibeamte, ein völlig untragbarer Zustand, den wir jetzt endlich ändern können. Alle Erfahrungen aus den anderen Bundesländern lehren uns, dass in vielen Fällen bereits die Ankündigung, eine Körperkamera zu aktivieren, präventive Wirkung entfaltet. Daher werden nunmehr die Befugnisse der Polizei zum Einsatz der Bodycams entfristet, auf Wohnungen und Gewerberäume sowie auf Feuerwehr und Ordnungsämter ausgedehnt. Schließlich erhält die Polizei die Befugnis, das Elektroimpulsgerät, den Taser, zur Abwehr von Gefahren einzusetzen. Dies gilt, wenn ein zulässiger Gebrauch von Schusswaffen oder von Hiebwaffen mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung vermieden werden kann. Auch der Taser bietet gute Möglichkeiten zur Abwehr von Bedrohungen, und allein die Androhung seines Einsatzes führt in vielen Fällen zum Abbruch der Tatbegehung, hat also erhebliche präventive Wirkung. Diese erste Novelle des Berliner Polizeirechts durch die Koalition aus CDU und SPD wird die Sicherheit in Berlin erhöhen, und es wird nicht die letzte sein. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Matz (SPD)]

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