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Burkard Dregger

CDU 19.10.2023 Sitzungen 19/37

Ich stimme Ihnen nicht zu, dass Abschiebungen gegen das Grundgesetz verstoßen! [Anne Helm (LINKE): Das war nicht die Aussage!] Sie sind ausdrücklich zugelassen. Aufenthaltsbeendigende Maßnahmen sind zulässig, und das Asylrecht gilt für diejenigen, die schutzbedürftig sind, aber nicht jeder Antragsteller ist schutzbedürftig. [Katina Schubert (LINKE): Darum geht es doch gar nicht!] – Doch, darum geht es natürlich! – Diejenigen, die schutzbedürftig sind, das heißt, die politisch verfolgt sind, die Bürgerkriegsflüchtlinge sind oder einem Krieg entfliehen, sind schutzbedürftig im Sinne des Grundgesetzes und werden geschützt, aber es gibt auch andere Antragsteller, die sind nicht schutzbedürftig, und da ist die Rückführung ausdrücklich vorgesehen. [Beifall bei der CDU – Katina Schubert (LINKE): Hat meine Frage nicht beantwortet!]

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