Dr. Felor Badenberg
Sehr gern! – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bei all diesen Aktivitäten prüft die Staatsanwaltschaft, bei der das Anklagemonopol liegt, unterschiedliche Straftatbestände. Sehr häufig geht es um Sachbeschädigung und um den Tatbestand der Nötigung, sofern die Verwerflichkeit festgelegt wird, und es geht um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Und in der Tat gibt es zwei Verfahren, wo auch der Anfangsverdacht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch geprüft wird. Letztendlich hängt die rechtliche Bewertung von dem konkreten Einzelfall ab. Sofern die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung in einem konkreten Einzelfall sieht, hat sie die Möglichkeit, Anklage zu erheben. Am Ende entscheidet aber ein Gericht, ob die Letzte Generation in dem konkreten Fall als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist.
