Burkard Dregger
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, ein Grundrecht, das wir alle, und da sind wir uns sicher einig, gemeinsam schützen wollen. Zur Religionsfreiheit gehört aber auch die sogenannte negative Religionsfreiheit, das heißt, das Recht, nicht zu religiösen Bekundungen gezwungen zu werden und sich frei entscheiden zu können, keine religiösen Bekenntnisse abgeben zu müssen. Leider ist das nicht überall in unserer Stadt gewährleistet. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es in bestimmten Sozialisationen unserer Stadt Tendenzen gibt, das eigene religiöse Bekenntnis auch von anderen einzufordern, auch in unseren Schulen. Wenn zum Beispiel Fastende Nichtfastenden Pflichtvergessenheit unterstellen und ihnen vorhalten, sie seien keine richtigen Muslime, ist das eine mehr als fragwürdige konfrontative Religionsausübung. [Beifall von Dirk Stettner (CDU) – Beifall bei der AfD] Auch religiöse Gemeinschaften wie die Alevitische Gemeinde beklagen immer wieder Gängelungen insbesondere von Mädchen und Frauen durch konfrontative Religionsausübung im Zusammenhang mit Tendenzen, das Tragen des Kopftuchs einzufordern. Frauenrechtsorganisation wie Terre des Femmes weisen ebenfalls auf diese Probleme hin. Das dürfen wir nicht tabuisieren, und das dürfen wir auch nicht ignorieren, sondern dem müssen wir als freie Gesellschaft klar und deutlich entgegenwirken. [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Trefzer (AfD) und Robert Eschricht (AfD)] Dem dient auch die sogenannte DEVI-Studie, die das Problem darstellt. Die nicht geringe Kritik an der Befassung mit der konfrontativen Religionsbekundung zeigt, wie politisch aufgeladen die Diskussion ist. Immer wieder hören wir, dass sich die Motivation für die Befassung mit dem Thema konfrontative Religionsausübung aus islamophoben Motivationen speise. Problematisches Verhalten von Jugendlichen werde böswillig mit Islamismus in Verbindung gebracht. Gäbe man dieser Kritik nach, entstünde ein blinder Fleck in der Präventionsarbeit an unseren Schulen. Ein bestehendes Problem würde ignoriert und unbeantwortet, und das öffnete Tür und Tor für menschenrechts- und demokratiefeindliches religiös begründetes Verhalten unter Schülern. Das wäre eine Gefahr für die Freiheit, sich eines religiösen Bekenntnisses zu enthalten, und diese Freiheit ist ein Grundrecht, das wir schützen müssen. Daher dürfen wir die Schulen mit diesem Problem nicht alleine lassen. Wenn orthodoxe Religionsauslegungen als Alltagsregeln auf unseren Schulhöfen verbreitet werden und ein repressiver Verhaltens- und Anpassungsdruck auf Kinder und Jugendliche ausgeübt wird, dann ist es unsere Pflicht, dem entgegenzuwirken. [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Trefzer (AfD) und Robert Eschricht (AfD)] Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD! Ich bezweifle, dass die von Ihnen dazu vorgeschlagenen Maßnahmen zielführend sind, und sie folgen auch nicht aus der DEVI-Studie. Wir sollten diese ernsten Fragen frei von oberflächlichen Forderungen zum Beispiel nach Verbotsverfahren gegen islamistische Moscheevereine beantworten. Wie Sie wissen, werden derartige Verfahren geführt, sobald die Erkenntnisse ausreichen, um die Verfahren zum Erfolg zu führen. Hier geht es aber um mehr. Hier geht es um eine Präventions- und Interventionsarbeit, die zielgerichteter werden muss. Unspezifische und generalisierende Maßnahmenprogramme werden hier keinen Erfolg haben. Die Themen konfrontative Religionsbekundung und Islamismus in Schulen werden bis heute nicht genügend beachtet. Daher wird es darauf ankommen, sich in Weiterführung der DEVI-Studie mit dem Phänomen der konfrontativen Religionsausübung zu beschäftigen, um in die Lage zu kommen, passende Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln. Dazu brauchen wir die Kompetenzen von Projektträgern wie dem DEVI e. V., die das Problem nicht negieren, sondern erkennen und sich mit der nötigen Ernsthaftigkeit damit beschäftigen. Genau dies verdient unsere Unterstützung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
