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Prof. Dr. Martin Pätzold

CDU 05.10.2023 Sitzungen 19/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben mit dem Mindestlohn auf Bundesebene wie auch mit dem Landesmindestlohn sozialpolitische Errungenschaften beschlossen. Wir haben sozialpolitische Errungenschaften immer in großen Koalitionen beschlossen, [Lachen von Dr. Klaus Lederer (LINKE)] 2014 unter der Kanzlerin Angela Merkel im Bund, 2013 im Land Berlin in einer Koalition von SPD und CDU. Es liegt uns der Änderungsantrag für ein Gesetz – vielen Dank dafür auch an die Fraktion Die Linke – in zwei wesentlichen Punkten zur Diskussion vor, so wie wir es schon vom Vorredner gehört haben. Wir werden uns im Ausschuss weiter intensiv inhaltlich damit auseinandersetzen, wie sich das für ein parlamentarisches Verfahren gehört. Da gibt es zwei Punkte, die Sie im Änderungsantrag aufwerfen. Ich freue mich darüber, dass wir diese Möglichkeit haben, darüber inhaltlich so intensiv zu diskutieren und auch noch mal deutlich zu machen, wo Trennendes ist, aber auch Verbindendes. Ich will es an der Stelle vorwegsagen, bei all dem, wo ich nachher noch etwas dazu sagen werde, was uns trennt, gibt es auch etwas, das uns bei Ihrem Antrag verbindet. Sie haben unsere Koalitionsvereinbarung intensiv gelesen. Das freut mich. Das zeigt, dass SPD und CDU hier an einer Stelle Verantwortung haben, die nächste soziale Errungenschaft, die Weiterentwicklung des Landesmindestlohns gemeinsam voranzutreiben. Sie haben es genau gelesen, weil Sie an einer Stelle den Punkt aufwerfen, den wir teilen, dass wir auch im Gesetzgebungsverfahren darüber reden und reden müssen, wie wir sicherstellen können, dass der Landesmindestlohn ohne Ausnahme gilt und ohne die Fragestellung, ob irgendwelche Zulagen, Nachtzuschläge oder Ähnliches mit inbegriffen sind oder nicht, ob sie dazugerechnet werden dürfen oder nicht. Jetzt haben Sie dafür eine relativ einfache juristische Formulierung in Ihrem Antrag gewählt. Es ist hier wahrscheinlich nicht der Ort, um sich darüber intensiv auszutauschen, aber es gibt natürlich schon bei denen, die sich intensiver damit beschäftigen, das wissen Sie auch, die Fragestellung, ob es so, wie Sie es formuliert haben, bleiben kann oder man es rechtlich noch ausdifferenzierter formulieren muss. [Zuruf von Damiano Valgolio (LINKE)] Wie wir das Thema Zulagen gestalten, dass wir das auch rausnehmen, ist im Koalitionsvertrag sehr klar festgehalten. Da werden wir jetzt gemeinsam im Gesetzgebungsprozess daran arbeiten, das so zu ändern, dass das, was Sie in Ihrem Änderungsantrag formulieren, zur Umsetzung kommt, aber wir werden sicherlich eine andere sprachliche und rechtliche Formulierung wählen müssen. Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt, der uns trennt und dazu führt, dass wir dem, was Sie vorschlagen, natürlich nicht zustimmen können und werden, ich finde, auch aus großer Überzeugung nicht zustimmen können. Wir haben im Koalitionsvertrag, in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD und auch schon zu Beginn der Legislaturperiode, als die Konstellation hier im Haus noch eine andere war, intensiv über das Thema Landesmindestlohn gesprochen. Sie wissen das. Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Debatten, um wie viel wir den Landesmindestlohn erhöhen und welche Steigerung wir haben – von 13 auf 14 Euro, wie von Ihnen vorgeschlagen, oder vielleicht von 13 auf 15 Euro, weil die Inflation so hoch ist –, nicht immer politisch emotionalisiert im Parlament führen dürfen, sondern wir brauchen dafür eine klare Grundlage. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag nach intensiven Beratungen mit unserem Koalitionspartner, wie ich finde, auf eine nachvollziehbare, planbare und auch politisch richtige Vereinbarung verständigt, dass wir gemeinsam gesagt haben, wir möchten uns daran orientieren, wie sich der bundesweite Mindestlohn entwickelt und welche Steigerungsraten es dort gibt. Sie haben zu Recht angesprochen, wir haben eine enorme Inflation, wir haben die Preisentwicklung, wir haben die Teuerungsraten, die vor allem Menschen im niedrigen Einkommensbereich treffen, darüber braucht man an der Stelle ökonomisch nicht zu diskutieren. Wir erleben aber auch, dass der Mindestlohn auf Bundesebene um über 4 Prozent steigt. Jetzt muss man natürlich aufpassen, dass der Landesmindestlohn nicht wesentlich zur Erhöhung der Inflation beitragen wird. Die Frage, wie Löhne ansteigen, hat auch immer eine inflationstreibende Rolle. [Katina Schubert (LINKE): Die Lohnentwicklung ist schuld, darauf habe ich schon gewartet!] – Die Lohnentwicklung ist natürlich nicht schuld. Das habe ich gerade explizit ausgenommen. Wenn man sich beim Landesmindestlohn statistisch anguckt, wie viele Menschen betroffen sind, und wenn man das kumuliert, dann stellt man natürlich fest, dass das eben keinen statistischen Effekt hat. Trotz allem muss man das natürlich etwas breiter und intensiver betrachten, als es vielleicht von der ganz linken Seite bisher eingeworfen wurde. Deswegen bringen wir jetzt ein Landesmindestlohngesetz auf den Weg, das eben zwei Punkte umfasst – erstens die klare Festlegung, dass wir die Zulagen rausnehmen in der Betrachtung dessen, was Landesmindestlohn ist oder nicht. Da sind wir sozusagen gemeinsam auf dem Weg. Beim zweiten Punkt arbeiten wir daran, dass wir den Landesmindestlohn so gestalten, dass wir künftig die Entwicklung dessen mitnehmen, was der Bund vorgibt und was der Bundesmindestlohn an Steigerungsrate formuliert. Das werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner umsetzen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss, die Sie heute mit Ihrem Gesetzesantrag ermöglichen, weil wir über diese sozialpolitische Thematik immer intensiv hier, aber natürlich auch mit den Menschen diskutieren müssen. Deswegen sind solche Themen natürlich immer wichtig und müssen auch im Parlament wahrnehmbar diskutiert werden. [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Matz (SPD) und Sven Meyer (SPD)]

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