Alexander Herrmann
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Dr. Vandrey! Ich glaube, das Plenum ist nicht dafür geeignet, dass Sie zu allen Themen, zu denen Sie vom Senat nichts gehört haben und gern Antworten haben wollen, jeweils einen Antrag einbringen. Das können Sie auch mit entsprechenden Anfragen im Ausschuss machen. Da Sie ja gefragt und das Thema zu Ihrer Priorität erklärt haben, lassen Sie mich gern den aktuellen Stand und auch die Position der Koalition einmal darstellen. Ich glaube, dann sehen Sie: Wir sind da ganz dicht bei Ihnen und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Die Gewährung von Schutz und Hilfe für Personen, die Betroffene von Straftaten geworden sind, ist in einem Rechtsstaat von elementarer Bedeutung. Ich glaube, das ist unstreitig. Der Staat ist verpflichtet – das haben Sie eben ausgeführt –, den Betroffenen wirksame Unterstützung bei der Überwindung der durch eine Straftat erlittenen Beeinträchtigung zu leisten und einer sekundären Viktimisierung durch das Ermittlungs- und Strafverfahren vorzubeugen. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben – das haben Sie eben ausgeführt – erweisen sich leider häufig als nicht ausreichend, insbesondere, wenn die Betroffenen psychosoziale Unterstützung benötigen. Auch stellt es für viele Betroffene eine Hürde dar, darauf verwiesen zu sein, eigeninitiativ bestehende Hilfsangebote anzunehmen, sodass eine proaktive Herangehensweise im Interesse der Betroffenen notwendig ist, um Betroffene und Unterstützungsangebote wirksam und bedarfsgerecht zusammenzubringen. Aus diesem Grund wurde bekanntlich – Sie haben es ausgeführt – vom Vorgänger-Senat ein Prozess zur Erstellung eines entsprechenden Gesetzes auf den Weg gebracht. Wenn Sie heute kritisieren, dass das nach kurzer Zeit der großen Koalition noch nicht eingetütet ist, und jetzt unter kurzer Fristsetzung versuchen, hier Ergebnisse einzufordern, dann zeigt das, dass Sie in Ihrem eigenen Prozess nicht aufgepasst haben. Es dauert eben, gerade wenn man den Weg gewählt hat, die Stadtgesellschaft partizipativ mit einzubeziehen. Mit dem in Arbeit befindlichen Gesetz sollen am Ende die bestehenden Lücken mit flankierenden Maßnahmen geschlossen werden und – Sie haben es richtig gesagt – europarechtliche Vorgaben miteinfließen, soweit das Land dort die Gesetzgebungszuständigkeit hat. Der partizipative Prozess ist in Arbeit beziehungsweise ist erfolgt. Im Anschluss an eine erste Beteiligungsphase im vergangenen Jahr, in die neben staatlichen Akteuren auch Träger der Hilfelandschaft einbezogen waren, wurde durch den vorherigen Senat ein Eckpunktepapier für einen Gesetzesentwurf erstellt. Und jetzt kommt die Überraschung – das war das, was Sie sicherlich auch mit einer Anfrage hätten erfragen können –: Unsere Justizsenatorin Frau Dr. Badenberg hat bereits kurz nach der Übernahme der Verantwortung im Haus entschieden, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.
