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Dr. Petra Vandrey

GRÜNE 05.10.2023 Sitzungen 19/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns Grünen geht es mit unserer Priorität heute um das Thema Opferschutz, ein extrem wichtiges Thema im Bereich innere Sicherheit. Unser Antrag fordert den Senat auf, ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten einzubringen. Es wäre das bundesweit weitreichendste Opferschutzgesetz. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir in Berlin haben glücklicherweise bereits eine gut ausgebaute, in den letzten Jahren gestärkte Hilfslandschaft. Sie leistet schon jetzt großartige Hilfe für Betroffene von Straftaten. Unser Gesetz würde die Arbeit endlich rechtlich und auch finanziell absichern. Zu oft erleben wir es: Das Geschrei ist immer dann groß, wenn eine Straftat passiert. Die Tat wird politisch verurteilt, es gibt einen medialen Aufschrei, die Politik fordert härtere Strafen und bekundet Mitleid mit den Betroffenen. Betroffene von Gewalt brauchen kein Mitleid. Betroffene von Gewalt brauchen professionelle Unterstützung und gute Hilfsstrukturen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Carsten Ubbelohde (AfD): Und keine grüne Politik!] Der öffentliche Raum muss sicherer werden, aber vor allem Gewalt gegen Frauen spielt sich zu einem erschreckend großen Anteil in den eigenen vier Wänden ab. Laut Statistik passieren die allermeisten Gewalttaten gegen Frauen im sogenannten Nahbereich, nämlich im Zuhause. [Carsten Ubbelohde (AfD): Und im Görlitzer Park!] Innere Sicherheit erschöpft sich nicht in der Verfolgung von Straftaten, so wichtig und notwendig Strafverfolgung auch ist. Innere Sicherheit heißt auch, sich um effizienten Opferschutz zu kümmern. Unter Rot-Rot-Grün haben wir in der letzten Legislaturperiode begonnen, ein Opferschutzgesetz zu erarbeiten. Die Eckpunkte sind schon da. Hier gilt mein Dank der früheren Justizsenatorin Lena Kreck, die dieses Gesetzesvorhaben befördert hat. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Von der jetzigen Koalition haben wir dazu nichts mehr gehört, leider. Das Gesetzesvorhaben darf nun aber nicht im Sande verlaufen, weil die Regierung gewechselt hat. Wir stellen daher unsere Vorarbeit mit diesem Antrag, der die wichtigsten Eckpunkte schon sehr detailliert nennt, gern zur Verfügung. Lassen Sie uns daran ernsthaft und gewissenhaft weiterarbeiten. Wir sind sicher, dass allen demokratischen Fraktionen der Opferschutz ein wichtiges Thema ist. Kernpunkt des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch aller Betroffenen von Straftaten. Jemand, der eine Straftat erleiden musste, soll nicht mehr Bittsteller sein, sondern einen Rechtsanspruch auf Hilfe haben. Weiterer Kernpunkt des Gesetzes soll die gesetzliche Verankerung einer proaktiven Herangehensweise sein. Der Staat soll nicht mehr warten, bis sich jemand, der eine Straftat erlitten hat und ohnehin traumatisiert ist, selbst Hilfe sucht, nein, ein solcher Mensch muss aktiv ein Angebot bekommen, schon beim Erstkontakt mit der Polizei. Die Daten sollen an eine Schnittstelle, die Servicestelle proaktiv, weitergegeben werden, die von sich aus Kontakt mit den Betroffenen aufnimmt. Wichtig ist dabei natürlich der Datenschutz. Hier wäre es mehr als wünschenswert, in einem Landesopferschutzgesetz eine datenschutzkonforme Regelung zu schaffen, die der Polizei, aber auch den Beratungsstellen endlich Rechtssicherheit gibt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Wir als Grüne fordern, das 2021 gestartete Pilotprojekt proaktiv, das inzwischen erfolgreich erprobt und bis jetzt auf die Polizeidirektion 2 begrenzt ist, auf alle Berliner Bezirke auszudehnen. Ein weiterer Schwerpunkt des Landesopferschutzgesetzes soll die Prävention sein, denn Prävention ist der beste Opferschutz. Es gilt ja – darüber sind wir uns sicher einig – neue Gewalttaten zu unterbinden. Schwierig ist das gerade bei häuslicher Gewalt, wo sich Gewaltmuster in Partnerschaften oft über lange Zeit aufbauen und wiederholen. Hier gilt es auch, die Täter in den Blick zu nehmen. Ziel muss sein, übergriffige Verhaltensmuster zu ändern. So dient professionelle Täterarbeit auch dem Opferschutz. [Robert Eschricht (AfD): Abschieben!] Die letzte Säule des Gesetzes ist nicht minder wichtig: die Finanzierung. Das Land Berlin muss zur Umsetzung des Gesetzes die dauerhafte Finanzierung unserer Berliner Hilfeeinrichtungen gewährleisten. Schließlich ist ein Landesopferschutzgesetz – und ich komme zum Schluss – auch ein Baustein für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das Berliner Landesrecht sollte beim Thema Opferschutz nicht hinter den progressiven europäischen Vorgaben zurückbleiben. Mit dem von uns vorgeschlagenen Landesopferschutzgesetz würde das Land Berlin einen bundesweiten Meilenstein auf den Weg bringen. Lassen Sie uns damit nicht länger warten! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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