Sevim Aydin
Und die CDU möchte ich daran erinnern, dass wir es natürlich auch im Koalitionsvertrag festgelegt haben: Bei einer rechtlichen Möglichkeit halten wir an dem Vorkaufsrecht als Instrument fest. In der aktuellen Situation ist es so, dass wir dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht haben. Seitdem wird das Vorkaufsrecht auch eingeschränkt angewendet; lediglich dann, wenn Mängel und Missstände im Sinne von § 177, Absatz 2 und 3, Satz 2 BauGB vorliegen, kann eine Prüfung des Vorkaufsfalls erfolgen. Wir müssen beachten, dass es sich bei diesen zulässigen Vorkaufsfällen um Objekte mit sehr hohem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf handelt, die mit steuerfinanzierten Förderungen erworben werden sollen. Das haben auch meine Kollegen noch einmal gesagt. Das ist im Falle der Weichselstraße 52 der Fall, aber auch im Falle der Hermannstraße 123. Ich bin froh, dass die SPD-geführte Senatsverwaltung aktuell intensiv und ernsthaft prüft, ob die Voraussetzung für eine Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten von STADT UND LAND geschaffen werden kann. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass ein angemessener und wirtschaftlicher Kaufpreis eine zwingende Voraussetzung für einen Ankauf durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen ist. Es wäre – das wissen wir auch – ein falsches Signal an die Eigentümer, die dem Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf ihrer Immobilie nicht nachkommen, wenn das Land um jeden Preis baufällige Immobilien mit Steuerfinanzierung kauft. Denn unser Ziel kann es nicht sein, Spekulanten Steuergelder in den Hals zu stecken. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Dennoch möchte ich mich hier persönlich ganz stark dafür einbringen, dass wir auch bei diesen Fällen dieses Vorkaufsrecht ausüben und ein Signal an die Bundesebene senden. Wir haben aber noch weitere Aufgaben, denn die aktuellen Vorkaufsfälle zeigen, wie wichtig es ist, auf Bundesebene den von Klara Geywitz vorgelegten Gesetzesentwurf zum Vorkaufsrecht endlich zu beschließen, [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Ja!] damit die Bezirke in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht dann vollumfänglich anwenden können und nicht nur bei diesen aktuellen Fällen, in denen Immobilien vernachlässigt werden. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ein weiterer Punkt ist: Wir müssen jetzt endlich dafür sorgen, dass wir ein preislimitiertes Vorkaufsrecht ermöglichen. Das war nämlich ein weiteres Problem, das ja schon bestand. Aber da möchte ich natürlich auch die Grünen in die Pflicht nehmen, weil auch Sie auf Bundesebene in der Regierung sind. Das heißt, es ist nicht nur die Aufgabe der SPD, sondern auch der Grünen, das umzusetzen. [Beifall von Sebahat Atli (SPD), Ülker Radziwill (SPD) und Raed Saleh (SPD)] Gleichzeitig möchte ich auch den Hinweis an die Bezirke geben, dass sie auch ihre bauaufsichtlichen Möglichkeiten bis zum Schluss ausnutzen müssen, [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Vorratsdatenspeicherung!] weil es nicht sein kann, dass wir die Häuser so verkommen lassen und in diesen Zustand versetzen. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] – Ja, die müssen auch reagieren, und wir müssen auch darüber reden, wie die Bezirke künftig das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BGB, die Beseitigung von Mängeln an solchen Gegenständen, rechtzeitig anordnen können. Ich spreche mich deshalb dafür aus, dass wir das prüfen und auch im Ausschuss beraten. Wichtig ist aber zu bedenken, dass wir keine Pauschallösungen haben und auch in die Einzelfallprüfung gehen müssen, um solche Fälle überhaupt zu entscheiden, weil Berlin auch nicht unendlich viel Geld hat. [Beifall bei der SPD]
