Kristian Ronneburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wiedenhaupt! Nur ganz kurz: Zunächst einmal lese ich das, was Sie zuletzt behauptet haben – Ihnen gehe es um den Einzelfall –, aus Ihrem Antrag nicht heraus. Sie schreiben in dem Antrag explizit, dass entsprechende Anordnungen zurückgenommen werden sollen, die nicht aus Lärmschutzgründen oder Gründen der Verkehrssicherheit erfolgten. Das ist für mich keine Einzelfallprüfung, sondern ein pauschaler Antrag, der den Senat dazu auffordert, diese Anordnungen zurückzunehmen, die sehr wohl einen Begründungszusammenhang hatten: aufgrund der Luftreinhaltung. Insofern ist das ein Widerspruch, den Sie hier an der Stelle noch einmal vertieft haben. Dann möchte ich noch als Zweites sagen: Sie müssen doch hier ganz genau darlegen, warum aus Gründen der Luftreinhaltung diese Anordnungen nicht mehr erfolgen sollten. Wir sehen daraus, dass die Maßnahmen auch einen Erfolg hatten. Wenn Sie also hier stehen und behaupten, dass das eine tolle Maßnahme wäre, dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten, wie Sie das rechtfertigen wollen vor den Menschen, die an diesen belasteten Straßen wohnen, leben, sich dort aufhalten. Denen müssen Sie erklären, warum Sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes diese Maßnahme nicht mehr treffen wollen. Das gehört zur Lebensqualität; das ist genau damit gemeint, wenn Sie von Anordnungen sprechen. An der Stelle korrigiere ich mich, dass ich dort das falsche Vokabular benutzt habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie hier, wie gesagt, einen allgemeinen, pauschalen Antrag stellen, der nicht substanziiert ist, sondern sich insgesamt ideologisch dagegen richtet, dass der Senat aus Gründen der Luftreinhaltung Tempo 30 angeordnet hat. Daran kann es gar keinen Zweifel geben. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
