parlament-berlin.de ↗

Katrin Schmidberger

GRÜNE 29.06.2023 Sitzungen 19/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie ziehen in eine Wohnung und kennen die genaue Miete nicht. Oder stellen Sie sich vor, Sie sollen eine hohe Nachzahlung für Betriebskosten leisten, und der Vermieter darf Kosten für einen Sandkasten oder Hausmeister abrechnen, den es gar nicht gibt. So oder so ähnlich fühlen sich Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen häufig. Oft kennen sie die höchstzulässige Miete nicht und wissen auch gar nicht, dass mit ihrer Miete oft Kosten bezahlt werden, die es auf Seite des Eigentümers eigentlich gar nicht mehr gibt. Jetzt denken wahrscheinlich die meisten hier: Das ist doch aber nicht erlaubt. – Tja, liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss ich Sie enttäuschen. In der Fördersystematik des alten sozialen Wohnungsbaus geht das leider doch. Verdrehte Welt, oder? Es ist schon ein verdammt fieses und absurdes Konstrukt, das endlich beendet werden muss. Ein großes Problem ist, dass Vermieterinnen und Vermieter des geförderten Wohnungsbaus eine Reihe sogenannter fiktiver Kosten bei den Mieten geltend machen können. Deshalb gibt es auch Fälle, in denen die Miete dort höher ist als in vergleichbaren Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Dabei müsste das so nicht sein, denn wir könnten als Land Berlin das einfach ändern, denn eigentlich dürften nur Kosten berechnet werden, die der Vermieter tatsächlich hat. Die Mieten müssten sinken, wenn die Bankdarlehen und die Fördermittel zurückgezahlt worden sind. Technisch heißt das dann, dass der sogenannte Entschuldungsgewinn aus den Mieten herausgerechnet wird und somit wegfällt. Leider ist das bisher an den Widerständen in Verwaltung und Politik gescheitert. Es gibt aber auch positive Maßnahmen, die wir schon lange gefordert haben, die nun endlich umgesetzt werden. Einig sind wir uns doch schon lange, liebe Sevim Aydin, den bestehenden Mietzuschuss für Sozialwohnungen anzuheben, den einkommensschwache Haushalte beantragen können. Es ist auch gut, den Berechtigtenkreis für den Mietzuschuss zu erweitern. Auch die Anpassung der Mietobergrenze an die Inflationsrate für die Objekte ohne Anschlussförderung ist richtig. Das hätten wir aber auch schon früher haben können. Das hätten Sie vor allem auch schon früher haben können. Die Senatsverwaltung beziehungsweise die SPD blockierte diesen Vorschlag in der letzten Koalition und koppelte die Anhebung der Zuschüsse an die Einführung der sogenannten gesetzlichen Verpflichtungsmiete. Um das Thema transparent zu machen hatten wir vorgeschlagen, das in zwei Schritten zu machen, was von der SPD immer kategorisch abgelehnt wurde. Hier wurde fahrlässig hingenommen, die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau nicht zu entlasten, also genau die Menschen, die sowieso schon wenig haben, nur um Verhandlungsmasse zu erzeugen. Das ist keine soziale Politik, liebe SPD. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Ich will noch kurz erläutern, warum wir die gesetzliche Verankerung der vertraglichen Verpflichtungsmiete ablehnen, um die es heute geht. Wir sehen die Gefahr versteckter Mieterhöhungsmöglichkeiten und dass die vorzeitige Ablösung von Darlehen jetzt sogar noch attraktiver gemacht wird, denn dadurch verkürzen sich auch die Belegungs- und Mietpreisbindungen. Wir sind gegen die Abschaffung des Kostenmietrechts. Wenn man die fiktiven Kosten, also Kosten, die Vermieter gar nicht mehr haben – das habe ich gerade schon erklärt –, abschaffen würde, wäre das ein großer Fortschritt. Ein Rückschritt wäre es allerdings, ein transparentes System der Kostenmiete gegen ein intransparentes System auszutauschen. Dieses Kostendeckungsprinzip ist quasi ein Mietendeckel. Er soll dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht mehr bezahlen müssen, als der Mieter an tatsächlichen Kosten hat. Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen des Senats könnten Mietforderungen zukünftig über die tatsächlichen Kosten hinausgehen. [Senator Christian Gaebler: Nein, das ist Quatsch!] Es ist zu befürchten, dass durch diese Änderungen in Zukunft Kosten verlangt werden, die bisher nicht auf die Miete umgelegt werden können. Jetzt kam von Herrn Senator Gaebler, dass doch das alles Quatsch ist, weil die Verpflichtungsmiete immer unterhalb der Kostenmiete liegt. Ja, das ist bei der vertraglich festgelegten Verpflichtungsmiete tatsächlich so. [Senator Christian Gaebler: Ach!] Ich frage Sie aber: Wird das auch zukünftig so bleiben? Wenn diese nämlich gesetzlich verankert wird, wird die Regelung obsolet, dass Kosten für außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen nur vom Vermieter zu bezahlen sind. Ich finde, es kann nicht sein, dass Mieter hier doppelt bezahlen.

Alle Reden von Katrin Schmidberger Protokoll ↗