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Marc Vallendar

AfD 29.06.2023 Sitzungen 19/33

Nun sind ja beim Eindringen auf das Flughafengelände auch Schäden durch Flugausfälle entstanden. In einer Antwort des Senats auf meine Schriftliche Anfrage wurde gesagt, dass noch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinsichtlich der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Schädiger abgewartet werden. Weshalb wird darauf gewartet? Zivilrechtliche Ansprüche können ja auch unabhängig von strafrechtlicher Bedeutung geltend gemacht werden.

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