Marc Vallendar
Vielen Dank! – Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz ist der Flughafenbetreiber zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, vor Angriffen auf die Sicherheit des Flugbetriebs verpflichtet, etwas zu tun. Was hat der Senat als Gesellschafter des BER, als Betreiber der FFB GmbH unternommen, um die Sicherheit am Flughafen, insbesondere hinsichtlich der Verhinderung des unbefugten Eindringens in den Sicherheitsbereich des Flughafengeländes, zu verbessern?
