Cornelia Seibeld
Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Meyer! Vielen Dank für diese Frage zum Streikrecht an den Berufsschulen! Sie wissen, dass wir das Streikrecht auch für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler sehr ernst nehmen. Es folgt auch dem Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung. Dort steht aber auch ganz klar geschrieben, dass eine Streikmaßnahme als Arbeitskampfmaßnahme ein Arbeitsverhältnis voraussetzt, und das haben die Berufsschülerinnen und Berufsschüler ausschließlich zum Ausbildungsbetrieb und demzufolge nicht zur Berufsschule. Das heißt, das, was gerade nachgefragt wurde, würde bedeuten, die Schüler bestreiken nicht den Betrieb, sondern die Schule. Weiterhin haben wir eine Berufsschulpflicht im Land Berlin, die konkretisiert wird in Artikel 7 Absatz 1 GG. Mit der Vorgehensweise, wie wir sie jetzt haben, stellen wir auch die systematische Berufsausbildung im Land Berlin sicher, und damit auch den Schutz des Rechts auf Bildung für unsere Schüler. Die von Ihnen gewünschte Einordnung der Streikteilnahme an den Berufsschultagen als entschuldigte Fehlzeit ist momentan nicht möglich vorzunehmen, denn es würden den Vorgaben des Schulgesetzes zur Berufsschulpflicht widersprechen. Wenn Sie dies wünschen würden, müssten wir dahin gehend das Schulgesetz ändern. Das wiederum steht aber auch in einer scharfen Debatte in der Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben. Sie wissen, dass das zwei außerschulische Lernorte sind, die sehr vertrauensvoll und kooperativ miteinander zusammenarbeiten. Nichtsdestotrotz waren wir mit unserem Schreiben – darauf, nehme ich an, zielen Sie ab – vom Juni dieses Jahres an die Berufsschulen daran interessiert, Nachteile für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler möglichst zu vermeiden, indem wir die Berufsschulen dazu aufgefordert haben, Klassenarbeiten an Streiktagen zu verschieben beziehungsweise einen Nachschreibetermin zu ermöglichen oder in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben eine Beurlaubung aus einem wichtigen Grund gemeinsam umzusetzen. – Vielen Dank! [Zuruf von der LINKEN]
