Cornelia Seibeld
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 29. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörer sowie die zahlreichen Medienvertreter sehr herzlich. Auf der Besuchertribüne heiße ich unsere Ehrengäste herzlich willkommen, unter anderem unsere ehemaligen Regierenden Bürgermeister sowie Parlamentspräsidenten und die Vertreter der Glaubens- und Religionsgemeinschaften. [Allgemeiner Beifall] Im Plenum begrüße ich die Präsidentin des Rechnungshofes und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. [Allgemeiner Beifall] Dem Abgeordneten Omar von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich ganz herzlich zur Geburt seines Sohnes Milan Adam gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! [Allgemeiner Beifall] Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die heutige Plenarsitzung im Zeichen der Senatsneubildung steht. Daher folgen keine Aktuelle Stunde, Fragestunde oder sonstige Rederunden. Zum Sitzungsverlauf darf ich auf Folgendes hinweisen: Nach dem Wahlgang zum Tagesordnungspunkt 2, das ist die Wahl von zwei Präsidiumsmitgliedern auf Vorschlag der AfD-Fraktion, erfolgt eine längere Sitzungsunterbrechung bis die neuen Senatsmitglieder nach ihrer vorgesehenen Ernennung im Roten Rathaus ins Abgeordnetenhaus zurückgekehrt sind und hier dann im Anschluss vereidigt werden können. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Dann ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge und unsere heutige Tagesordnung so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass auch hierzu kein Widerspruch erfolgt. Damit ist die Konsensliste so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Wahl und Vereidigung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Mir liegt ein Schreiben der Regierenden Bürgermeisterin vom 25. April 2023 vor, das ich jetzt verlese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß Artikel 56 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung von Berlin erkläre ich den Rücktritt von meinem Amt als Regierende Bürgermeisterin von Berlin mit Wirkung vom 27. April 2023, 12 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Franziska Giffey Außerdem liegt mir ein Schreiben der Fraktion der CDU vom 24. April 2023 vor, das ich ebenfalls verlese: Sehr geehrte Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion schlägt zur Plenarsitzung am Donnerstag, den 27. April 2023, zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Herrn Kai Wegner vor. Mit freundlichen Grüßen Heiko Melzer Parlamentarischer Geschäftsführer [Carsten Schatz (LINKE): Frage beantwortet!] Weitere Wahlvorschläge liegen mir nicht vor. Nach § 75 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Regierenden Bürgermeisters ohne Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Gemäß Artikel 56 Absatz 1 der Verfassung von Berlin wird der Regierende Bürgermeister mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Das sind mindestens 80 Ja-Stimmen. Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Erläuterung des Wahlverfahrens. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Abgeordneten wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel sieht die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Es darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich, falls noch nicht erfolgt, freizumachen. Dann bitte ich den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen und die Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. So! Dann bitte ich, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben! [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Da die Schlange von mir aus gesehen links länger ist als rechts, können Sie sich jetzt auch rechts anstellen, unabhängig vom Beginn Ihres Namens. Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist der Fall. Ich schließe dann den Abstimmungsvorgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zur Feststellung des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung. [Auszählung] Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen! Die Sitzung wird fortgesetzt. Ich möchte das Wahlergebnis bekannt geben. Zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters von Berlin: Das erforderliche Quorum liegt bei 80. Abgegebene Stimmen: 159, ungültige Stimmen: 1, Ja-Stimmen: 71, Nein-Stimmen: 86, Enthaltungen: 1. – Damit ist Kai Wegner nicht gewählt. Ich darf auf Antrag der CDU-Fraktion darüber abstimmen lassen, dass die Sitzung unterbrochen wird. Ich darf fragen, wer dem zustimmt. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Sitzung für 30 Minuten unterbrochen. Wir machen um 13.17 Uhr weiter. [Unterbrechung der Sitzung von 12.47 Uhr bis 13.23 Uhr] Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. – Dann können wir die Sitzung fortsetzen. Nach Artikel 56 Absatz 1 der Verfassung von Berlin findet ein zweiter Wahlgang statt, wenn die Wahl im ersten Wahlgang nicht zustande gekommen ist. Für eine erfolgreiche Wahl ist wiederum die Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses erforderlich. Das sind mindestens 80 Ja-Stimmen. Das Verfahren habe ich vorhin bereits erläutert. Sie erhalten Stimmzettel in einer anderen Farbe als im ersten Wahlgang. Ich bitte dann den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen, und ich bitte die Präsidiumsmitglieder, erneut an den Wahlkabinen beziehungsweise Wahlurnen Aufstellung zu nehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet sein dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen. – Dann eröffne ich den zweiten Wahlgang und bitte um Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmzettel. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zur Feststellung des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung. [Auszählung] Dann setzen wir die Sitzung fort, und ich darf das Ergebnis zur Wahl des Regierenden Bürgermeisters von Berlin verkünden. Das erforderliche Quorum liegt bei 80. Abgegebene Stimmen: 159, ungültige Stimmen: 1, Ja-Stimmen: 79, Nein-Stimmen 79. Damit ist Kai Wegner nicht gewählt. Es liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, die Sitzung für anderthalb Stunden zu unterbrechen. Das ist bis 15.30 Uhr. Ich darf fragen, wer dem zustimmt. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? – Dann unterbreche ich die Sitzung jetzt bis 15.30 Uhr. [Unterbrechung der Sitzung von 13.55 Uhr bis 15.35 Uhr] Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können, und ich erteile als Erstes dem Kollegen Zillich für einen Geschäftsordnungsantrag das Wort. – Bitte schön!
