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Cornelia Seibeld

16.03.2023 Sitzungen 19/27

Dann darf ich Ihnen als erneut gewählter Vizepräsidentin dieses Hauses ganz herzlich gratulieren und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit! [Allgemeiner Beifall] Ich rufe auf lfd. Nr. 6: Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass das Präsidium des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidentin, des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin auch nach der Wiederholungswahl weiterhin aus 18 Mitgliedern bestehen soll. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen, und es sind weitere 15 Präsidiumsmitglieder zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich gemäß § 12 Absatz 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren. Dementsprechend benennt die Fraktion der CDU fünf weitere Mitglieder, die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei weitere Mitglieder und die Fraktion Die Linke sowie die AfD-Fraktion jeweils zwei weitere Mitglieder. Die Fraktion der CDU schlägt vor: Herrn Abgeordneten Adrian Grasse, Frau Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch, Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke, Frau Abgeordnete Sandra Khalatbari und Herrn Abgeordneten Stephan Lenz. Die Fraktion der SPD schlägt vor: Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft, Frau Abgeordnete Ellen Haußdörfer und Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor: Frau Abgeordnete Tuba Bozkurt, Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz und Herrn Abgeordneten Ario Ebrahimpour Mirzaie. Die Fraktion Die Linke schlägt vor: Herrn Abgeordneten Ferat Koçak und Frau Abgeordnete Katrin Seidel. Die AfD-Fraktion schlägt vor: Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer. Diese Wahlvorschläge können Sie auch der Tischvorlage auf Ihren Plätzen entnehmen. Es ist vorgesehen, die Wahlen jeweils in einfacher Abstimmung durch Handaufheben gemäß § 74 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung durchzuführen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Gewählt ist, wer die Stimmenmehrheit auf sich vereinigt, das heißt, gewählt ist, wer mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Wir wählen in der Reihenfolge der Fraktionsstärke und nach dem Alphabet. Wer also Herrn Abgeordneten Adrian Grasse, Fraktion der CDU, zum Mitglied des Präsidiums wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. – Herr Grasse, nehmen Sie die Wahl an?

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