Andreas Geisel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Meine Damen und Herren! Wir sind im Moment in der Arbeitsgruppe des Bündnisses Genossenschaftsförderung so weit, dass wir im Laufe der nächsten zwei Wochen die Hauptausschussvorlage erstellen können. Das muss dann noch mit dem Rechnungshof abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass der Hauptausschuss nach der am Sonntag stattfindenden Wahl Ende März/Anfang April dieses Jahres arbeitsfähig ist. Nach unserer Zeitplanung müsste der Hauptausschuss mit der entsprechenden Vorlage arbeiten können. So weit zum Zeitplan! Sie hatten gefragt, an welche Verbesserungen wir bei der Genossenschaftsförderung denken. Es gibt drei Säulen der Genossenschaftsförderung: erstens die Neubauförderung, die WFB 2022, die auch für alle anderen Beantragenden gilt, allerdings mit einem Vorteil für die Genossenschaften. Normalerweise fordern wir bei der Neubauförderung 20 Prozent Eigenanteil. Bei den Genossenschaften reduziert sich das auf einen Anteil von 10 Prozent. Das ist aber in der Vergangenheit von den Genossenschaften noch nicht in dem Maße in Anspruch genommen worden, in dem wir uns das wünschen. Dazu gehört auch, den Genossenschaften entsprechende Baugrundstücke anzubieten, damit diese Neubauförderung in Anspruch genommen werden kann. Die zweite Säule ist der Erwerb von Bestandsgebäuden und Bestandswohnungen. Da ist die bisherige Genossenschaftsförderung ganz gut ausgeschöpft worden. Wir haben im vergangenen Jahr dort etwas mehr als 60 Millionen Euro auszahlen können. Da ist im Moment in der Planung, die Bindungsfristen zu erweitern, also wenn wir Bestandserwerb weiter fördern, Bindungsfristen für Wohnberechtigungsscheine und Belegungsbindungen auszudehnen. Das ist aber noch nicht endgültig diskutiert. Das muss mit den Genossenschaften noch vereinbart werden. [Sibylle Meister (FDP): Wenn das keiner kontrolliert, hilft es nichts!] Die dritte Säule bezieht sich auf die Förderung der Genossenschaftsanteile. Das heißt: Wenn Mieterinnen und Mieter oder potenzielle Mieterinnen und Mieter Genossenschaftsmitglieder werden wollen, muss man einen Genossenschaftsanteil zahlen. Der ist bei den traditionellen Genossenschaften vielleicht in der Höhe einer normalen Wohnungskaution. Bei den neuen Genossenschaften, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, können das schon einmal stattliche fünfstellige Beträge sein. Dafür ist eine Förderung vorgesehen. Die ist auch schon in der Genossenschaftsförderung enthalten, die seit 2018 gilt, aber nicht in dem Maße in Anspruch genommen wird, in dem wir uns das vorstellen. Es gab im vergangenen Jahr 36 Anträge und 12 Bewilligungen. Da geht es darum, dass das zinslose Darlehen sind, die auch zurückgezahlt werden müssen. Wenn es sich um Personen handelt, die ein Einkommen haben, das sie berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, bedeutet das, dass sie Schwierigkeiten haben, solche Darlehen zurückzuzahlen. Wir diskutieren da über den Anteil an Tilgungsverzichten, um diese Möglichkeiten für die Menschen mit geringerem oder mittlerem Einkommen zu verbessern. Wie gesagt, ich bin ganz guter Dinge, dass wir diese Genossenschaftsförderung so auf den Weg bringen, dass sie auch stärker nachgefragt wird als bisher.
