Stefan Ziller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Viel wurde schon gesagt, aber lassen Sie mich zu Beginn gleich sagen: Der Alleingang der CDU in dieser Frage ist, glaube ich, der Sache nicht dienlich und fördert auch die Rechtssicherheit in den kommenden Jahren nicht. Wir haben nach dem Urteil zur Wahlwiederholung viele Fragen als demokratische Parteien und Fraktionen gemeinsam diskutiert und auch entschieden. Der Beschluss des Ältestenrats gestern auf Basis des unabhängigen WPD-Gutachtens ist hier sicherlich ein gutes Beispiel. Für meine Fraktion kann ich sagen: In einer solchen Zeit der Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen einer Wahlwiederholung ist es ein Zeichen von Verantwortung, gemeinsam und auf Basis unabhängiger Rechtsgutachten zu einer gemeinsamen Rechtsauffassung zu kommen. Ich bin überzeugt, dass niemand von uns profitiert, wenn nach dem 12. Februar alle möglichen Fragen vor Gericht geklärt werden müssen. In Sachen Bezirksamtsmitglieder nun also Ihr Alleingang! Ob das mit den aktuellen Umfragewerten zu tun hat, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Da das angekündigte Gutachten zur Frage der Bezirksamtsmitglieder vom WPD erst noch kommt, ist für meine Fraktion klar, wir werden das genau prüfen und auch dann den demokratischen Konsens suchen. Ob dann am Ende eine Gesetzesänderung der richtige Weg ist, wie diese genau aussieht und ob es möglich ist, das auch rückwirkend zur Geltung zu bringen, das werden wir sehen. Wichtig ist aber auch meiner Fraktion: Wahlen müssen sich in der Folge auch in den demokratischen Gremien widerspiegeln, sei es in unserem Präsidium, im Senat, in den Ausschüssen und sicherlich auch in den Bezirksämtern. [Frank-Christian Hansel (AfD): Dann müssen Sie uns wählen!] Aber klar ist auch: Die rechtliche Ausgangslage ist unterschiedlich. Das Gutachten in Sachen Abgeordnetenhaus gibt uns einige Hinweise, die ich mit Ihnen teilen möchte. Darin steht in Sachen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses zum Beispiel, die Verfassung von Berlin hat die Ämter des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen et cetera mit einem besonderen Bestandsschutz versehen. Es steht da weiter, eine vollständige Wiederholungswahl ist der einzig denkbare Fall, dass es innerhalb einer Wahlperiode eine komplette Wahl des Abgeordnetenhauses gibt. Es spricht daher einiges dafür, dass die Verfassung an der Stelle sinngemäß so auszulegen ist, dass jedes neu gewählte Abgeordnetenhaus den Präsidenten et cetera wieder wählt. Ob das am Ende ein Hinweis auch für die Rechtsstellung von Bezirksamtsmitgliedern ist und ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen den Bezirksamtsmitgliedern und dem politischen Beamtenstatus gibt, das werden die angekündigten Gutachten zeigen. Wir werden da genau hingucken. In dem Sinne rufe ich Sie auf: Kommen Sie zurück an den Tisch der demokratischen Parteien und Fraktionen, und befördern Sie für Berlin die maximale Rechtssicherheit auch in dieser Frage! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
