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Marc Vallendar

AfD 26.01.2023 Sitzungen 19/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Datenschutzbericht aus dem Jahr 2020 und die seinerzeitige Stellungnahme des Senats, also über einen Bericht, der sich auf Dinge bezieht, die schon vor knapp drei Jahren tatsächlich geschehen sind. Es ist schon beeindruckend, wie sehr das parlamentarische Geschehen von der schnelllebigen Realität entrückt ist. Je mehr Zeit die Politik für das Wühlen in der Vergangenheit aufwendet, desto weniger freie Kapazität bleibt, um sich um eine positive Gestaltung der Zukunft zu bemühen. Aber vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dass wir gerade jetzt über Dinge reden, die vor knapp drei Jahren passiert sind, denn einige Dinge, die so ab März 2020 in Deutschland geschehen sind, lohnen sich ja durchaus, noch mal retrospektiv betrachtet zu werden. Das dachte sich übrigens auch die damalige Landesdatenschutzbeauftragte Frau Smoltczyk und hat daraus direkt das erste Kapitel ihres Berichts gemacht, mit der schlagwortartigen Überschrift: Schwerpunkte. Worum geht es in diesem Kapitel? – In erster Linie um datenschutzseitige Kollateralschäden der Coronapolitik. Überhastet wurden teils fragwürdige Softwarelösungen wie die Luca-App beschafft, in Berlin sehr teuer für Steuergelder, kaum genutzt von den Gesundheitsämtern, was nicht dem Datenschutz entspricht, in Mainz sogar von der Polizei rechtswidrig verwendet, um Ermittlungen zu führen. In Geschäften des Einzelhandels und der Gastronomie wurden massenhaft personenbezogene Daten erhoben, bei denen zunächst völlig unklar war, wie lange diese vorzuhalten waren, und wo wir bis heute nicht wissen, in welche unerwünschten Kanäle diese personenbezogenen Daten abgeflossen sein könnten. Herr Lehmann! Wenn Sie gerade China als Beispiel ansprechen, ausgerechnet Ihr Gesundheitsminister Herr Lauterbach hat in der Coronapandemie China immer als Vorbild genommen, auch was die Nachverfolgung von Corona anging. Ausgerechnet dieser Gesundheitsminister war alles andere als ein Datenschutzfreund. Insofern, wenn Sie sich hier hinstellen und China als mahnendes Beispiel anwenden, dann reden Sie doch mal bitte mit Herrn Lauterbach! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Tom Schreiber (SPD)] Im Bereich der Schulen wurde im Schnellverfahren der Onlineunterricht organisiert, wobei natürlich auch Datenflüsse zu ausländischen Plattformbetreibern entstanden, wo sich diverse datenschutzrechtliche Bedenken ergeben. Der Datenschutz wurde in der Zeit der Coronamaßnahmen so wie andere Grundrechte weitestgehend entkernt. Vielerorts wurden Sammlungen besonders schützenswerter Gesundheitsdaten angelegt. Inzwischen wissen wir, dass etliche der seinerzeitigen Maßnahmen nicht einmal zielführend und wahrscheinlich vielfach auch nicht verfassungskonform waren. Eigentlich steht bezogen auf den Themenkomplex Corona noch eine umfangreiche Aufarbeitung aus, nicht nur aus datenschutzrechtlicher Perspektive. [Beifall bei der AfD] Aber das dürfte am Thema vorbeigehen, und deswegen wenden wir uns mal einem anderen Problemfeld im Datenschutzbericht zu. Der hat nämlich noch einige andere Punkte zu bieten, wobei ich hier aber gar nicht alles ansprechen kann. Exemplarisch möchte ich auf den Punkt 2.3 eingehen, überschrieben mit: Registermodernisierung und Datencockpit. Nicht dass der Datenschutzbericht bezogen auf dieses Thema besonders kommentierenswert wäre, ich möchte das Thema eher insofern aufgreifen, weil wir hier ganz deutlich sehen, wie das derzeitige Datenschutzrecht zu einer Art Verhinderungsrecht geworden ist. Es gibt sicherlich gute Gründe, warum der Datenaustausch zwischen einzelnen Behörden nicht zügellos erfolgen sollte, aber das Datenschutzrecht in der derzeitigen Machart hinterlässt schon einen bürgerfeindlichen Beigeschmack. Nehmen wir doch mal das Energiegeld! Wenn der Staat seinen Bürgern das Geld auszahlen möchte, hat er angeblich keine Bankverbindung. Möchte aber der Staat nicht gezahlte Steuern eintreiben, dann weiß das Finanzamt selbstverständlich, welches Konto man dafür vielleicht pfänden könnte. [Heiterkeit bei Ronald Gläser (AfD)] Das mag alles seine juristischen Gründe haben, warum der Zustand so ist, wie er ist, aber was nehmen die Bürger wahr? – Datenschutz wirkt als Verhinderungsrecht gegen Interessen der Bürger, aber der Staat darf machen, was er will. So sieht es jedenfalls aus der Sicht des Durchschnittsbürgers aus. [Beifall bei der AfD] Ganz selbstverständlich weiß auch kurze Zeit nach einem Umzug in eine neue Wohnung der sogenannte Beitragsservice des angeblich staatsfernen, aber öffentlichrechtlichen Mediums, wenn jemand in seinen neuen Wohnort zieht, ohne Einwilligung zu einer Datenweitergabe gegenüber irgendeiner Stelle und auch ohne Widerspruchsmöglichkeit. Gleichzeitig dürfen wir beim Surfen im Internet auf so ziemlich jeder Website Cookiebanner bestätigen, und das auch oftmals für belanglose Daten, die erhoben werden.

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