Andreas Geisel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Laatsch! Dazu verfüge ich nur über Zeitungswissen. Die rechtliche Situation ist so, dass der Fördervertrag, abgeschlossen Anfang der Neunzigerjahre mit einem Zeitraum von, ich glaube, 25 Jahren, abgelaufen ist. Insofern die Förderzeiträume abgelaufen sind, ist das Haus somit aus der Förderung und damit auch aus dem Zugriff sowohl des Bezirksamts als auch der Senatsverwaltung entlassen worden und steht damit jetzt in der freien Verfügung der Eigentümergemeinschaft. Wenn die Eigentümergemeinschaft jetzt eine Verkaufsabsicht hegt, begrüße ich es zunächst mal, dass ein Verkauf an eine Genossenschaft erwogen wird, wie das in der Zeitung stand. Ob das so ist, weiß ich nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, dass ein solcher Verkauf an eine Genossenschaft mit Fördermitteln begleitet werden müsste. Jedenfalls hat sich noch niemand an mein Haus gewandt.
