Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU legt einen Gesetzentwurf zum Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz vor; der Inhalt ist kurz: Versammlungen auf Bundesautobahnen sollen verboten werden. – Ausnahmetatbestände sind nicht vorgesehen. Vorbild für Ihren Antrag dürfte das neue Versammlungsgesetz aus Nordrhein-Westfalen sein. Als einziges unter sieben Bundesländern, die gemäß Artikel 125a Absatz 1 Grundgesetz ein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet haben, bezieht sich dieses auf Autobahnversammlungen. Dort heißt es in § 13: „Auf Bundesautobahnen finden keine Versammlungen statt.“ – Dieser § 13 ist unglücklich formuliert. Möglicherweise schreckte der Gesetzgeber vor einer Normierung eines expliziten Versammlungsverbots zurück. Sind Aktionen auf Autobahnen also entgegen dem Versammlungsbegriff per se keine Versammlungen oder nicht vom Versammlungsgesetz erfasst? Liegen darin stets unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit? Gilt hier die Polizeifestigkeit nicht? – Das sind alles Fragen, die man erörtern müsste. Nicht die individuelle Freiheitsausübung, sondern die staatliche Freiheitseinschränkung ist unter dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Tatsächlich hat sich das Bundesverfassungsgericht bislang nicht konkret zu Autobahnblockaden geäußert. Zu Straßenblockaden besteht aber eine differenzierte Verfassungsrechtsprechung, die nach dem Brokdorf-Beschluss weiterentwickelt wurde. Das Bundesverfassungsgericht liefert also erwartungsgemäß keine Anhaltspunkte für pauschale Versammlungsverbote auf Verkehrsadern. Es fordert eine besondere, ausdifferenzierte Abwägung widerstreitender Interessen. Dagegen bleibt § 13 des Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu undifferenziert. Versammlungsverbote sind dort absoluter Regelfall, gerade ohne gesetzlich vorgesehene Ausnahme – so auch Ihr Antrag. So kommen wir aber mal weg von den rechtlichen Aspekten hin zu den politischen, was die CDU mit diesem Antrag etwas unbeholfen versucht auszudrücken. Sie stören sich zu Recht wie fast alle Berliner an den Klimaklebern – Verzeihung, ich verwende auch sehr gerne Unwörter als Wörter des Jahres –, den Klimaterroristen. [Beifall bei der AfD] Das Problem: Ihr Antrag erfasst diese Personen gar nicht. Bei den Klebeaktionen handelt es sich juristisch gar nicht um echte Versammlungen, oder sie sind zumindest nicht der Anmeldepflicht nachgekommen und daher aufgrund der besonderen Situation bei der Autobahn sofort wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbieten und aufzulösen. Die eigentliche Forderung, die Sie aufstellen müssten, und das tun wir als AfD gerne für Sie, lautet: Klimakleber in den Knast! [Beifall bei der AfD – Tobias Schulze (LINKE): Lesen Sie Ihre Wahlplakate vor?] Das sind kriminelle Sektenangehörige, die wegen Massennötigung und gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr hinter Schloss und Riegel gehören. Ihr Gesetz verhindert aber nicht, dass diese Personen sich an die Autobahnen kleben, denn diesen Personen ist das Gesetz egal. Sie melden ihre vermeintlichen Versammlungen nicht einmal an. Glauben Sie, dass ein generelles Versammlungsverbot diesen Personenkreis in irgendeiner Weise beeindrucken wird? – Nein! Was wir brauchen, ist die Verlängerung von Haftfristen im präventiven Gewahrsam zur Gefahrenabwehr. Wir brauchen Verschärfungen im Strafrecht bei Nötigungstatbeständen mit besonderer Gefahrenlage auf Autobahnen und im Straßenverkehr sowie Schnellverfahren, damit die Strafe direkt auf dem Fuße folgt. [Beifall bei der AfD] Vermutlich wollte die CDU dann aber doch nicht so weit gehen, um sich die Option offenzuhalten, mit den Grünen eine neue Regierung in Berlin bilden zu können, und es sich dann doch nicht mit den Grünen zu verscherzen. Deswegen hier noch mal für alle Wähler da draußen: Wer schwarz wählt, bekommt am Ende grün! [Beifall bei der AfD] Rechts blinken und dann links abbiegen wird Ihnen aber nicht helfen. Da wählt man dann doch lieber das Original, nämlich die AfD. [Beifall bei der AfD] Sie können sich denken, dass wir als AfD und als Freunde der Versammlungsfreiheit willkürliche Einschränkungen von friedlich angemeldeten Versammlungen, spätestens seit der Coronazeit, mit Argusaugen beobachten. Wir können gerne im Ausschuss darüber diskutieren, im Versammlungsgesetz Regelungen zu schaffen, die Versammlungen auf Bundesautobahnen einschränken oder nur unter gewissen Bedingungen zulassen. Grundsätzlich gilt aber für Versammlungen die freie Ortswahl. Ein pauschales Verbot von Versammlungen geht für uns daher zu weit. Wir halten zwar den Kampf gegen die Klimaterroristen für gerechtfertigt, aber dieses im Wege einer Änderung des Versammlungsgesetzes zu erreichen, halten wir nicht für den richtigen Weg. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
