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Sandra Brunner

LINKE 11.01.2023 Sitzungen 19/24

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir hatten ja schon im Dezember die Gelegenheit, über die Wohnkostenregelungen für die Sozialleistungsbeziehenden zu reden, und ich habe auch im Sozialausschuss eine große Einmütigkeit in Hinblick auf die in dem Antrag der Koalitionsfraktionen adressierten Forderungen an den Senat wahrgenommen. Das Gute ist: Die ersten drei Forderungen des Antrags sind in der AV Wohnen bereits umgesetzt. Die AV Wohnen ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Einen Punkt habe ich heute Morgen beim Thema Kampf gegen Energiearmut schon einmal benannt: Heizkostenschulden sollen als Beihilfe vom Sozialamt übernommen werden. Der zweite Punkt – Kollege Düsterhöft hat gerade wieder sehr empathisch darauf hingewiesen –: Die Folgen für Menschen, die wohnungslos und in Wohnungsloseneinrichtungen untergebracht sind, sind dramatisch, vor allen Dingen in psychosozialer Hinsicht. Damit wohnungslose Menschen aus der teuren Unterbringung rauskommen, sollen sie eine Wohnung anmieten können, und zwar auch dann, wenn die Miete höher ist als der Richtwert der AV Wohnen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Lars Düsterhöft (SPD) und Mirjam Golm (SPD)] Der dritte Punkt: Wir haben in der AV Wohnen geregelt, dass die gestiegenen Heizkosten für die Hartz-IV- und die Sozialhilfeempfangenden in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, wenn sie einem durchschnittlichen Verbrauch entsprechen. Damit kommen wir zum Glück weg von den Heizkostengrenzwerten in Euro, denn wir wollen, dass niemand seine Wohnung verliert, und wir wollen, dass niemand friert. Gerade bei der Miete und den gestiegenen Heizkosten brauchen Menschen mit geringem Einkommen mit der AV Wohnen unseren Schutz, damit sie weiterhin in ihrer Wohnung leben können. Damit bin ich bei der vierten Forderung: Sobald der Mietspiegel da ist, werden auch die Bruttokaltmietrichtwerte in der AV Wohnen angepasst. Abschließend: Ich habe vorhin in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, dass es extrem wichtig ist zu wissen, wie ich meine eigenen Sozialleistungsansprüche realisieren kann. Wenn Menschen jetzt eine Heiz- oder eine Betriebskostennachzahlung erhalten oder schlichtweg der Heizöltank leer ist, und Sie können das nicht aus Ihrem eigenen laufenden Einkommen bestreiten, dann beantragen Sie in dem Monat, in dem Sie die Rechnung bezahlen müssen, Sozialhilfe oder das Bürgergeld! – Ich habe das jetzt in Pankow wirklich mehrfach erleben können: Es wurde dort insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, die sich bisher nicht getraut haben, Sozialhilfe zu beantragen, superschnell geholfen. Damit gibt es eine Sorge weniger, und das eigene Zuhause ist gesichert. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD)]

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