Franziska Becker
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Laatsch! Sie sind ja ein richtiger Wahlkampfstratege, und gut jammern können Sie auch. Ihre Forderung, die Grundsteuer abzuschaffen, entspricht der Realität insoweit, dass die alte, noch bestehende, Grundsteuer ab 2025 abgeschafft wird, weil Karlsruhe höchstrichterlich die einheitliche Bewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie wird durch eine neue Grundsteuer ersetzt, für die alleine in Berlin rund 800 000 Grundstücke von den Finanzbehörden neu ermittelt werden. Die Grundsteuerreform wird in Berlin aufkommensneutral erhoben. Das heißt, es wird damit kein zusätzliches Geld eingenommen. Gleichwohl wird der Wert der Grundstücke und Immobilien berücksichtigt. Ich sage das hier, weil ich gesehen habe, dass die CDU mit Ängsten spielt, um Wählerstimmen zu fangen, und der Hebesatz wird im Übrigen auch erst im Jahr 2024 hier im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Grundsteuer ist eine Steuer aus gutem Grund. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sprach einmal von der Grundsteuer als einer klugen Steuer – ich zitiere –, denn das, was die Grundsteuer finanziert, … ist die Infrastruktur vor Ort, und das ist natürlich das, was jedes Grundstück braucht, damit es vernünftig genutzt und gegebenenfalls … vermietet werden kann. Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, um Schulen und Brücken zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, energetische Infrastruktur zu erschließen und Sicherheit und Rettung vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund finde ich Ihre Forderung absurd, die Grundsteuer abschaffen und den wegfallenden Betrag mit Leistungen immer aus dem Bundeshaushalt ersetzen zu wollen. Das ist nicht nur absurd, das ist unverantwortlich. Übrigens hatten wir im April 2018 einen sehr ähnlichen Antrag der FDP hier debattiert. Sie wollte damals den Hebesatz für die Grundsteuer in Berlin auf null setzen. Ergebnis: Ablehnung durch das Plenum, ganz klar. Die Grundsteuer ist im laufenden Berliner Zweijahreshaushalt mit rund 800 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. 2021 hat das Land Berlin über die Grundsteuer rund 836 Millionen Euro eingenommen. Das sollte man vielleicht wissen, bevor man die Abschaffung fordert. Sie von der AfD belassen es bei der pauschalen Forderung nach Bundesleistungen, ohne konkret zu benennen, wie Sie das finanzieren wollen. Isoliert betrachtet wissen Sie, dass der Ausfall von Einnahmen, von denen ich eingangs sprach, entweder durch höhere staatliche Einnahmen an anderer Stelle oder durch niedrigere Ausgaben kompensiert werden muss. Es gibt keine staatliche Ebene, die den Ausfall der drittgrößten Einnahmequelle der Städte und Gemeinden mal so eben kompensieren kann. Ihren Antrag kann ich nicht nachvollziehen. [Beifall von Raed Saleh (SPD) und Carsten Schatz (LINKE)] Der andere Punkt, den Sie in der Begründung kritisch adressieren, der allerdings kein Bestandteil der Grundsteuer ist, betrifft die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten. Es geht um das Recht des Vermieters, die Grundsteuer auf die Betriebskosten der Mieterinnen und Mieter umzulegen, die laut Betriebskostenpanel 2018 im Durchschnitt 19 Cent der Betriebskosten ausmachte. Hier muss ich erwidern oder besser klarstellen, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten kein Gegenstand des Steuer-, sondern des Mietrechts, ganz genau der Nebenkostenverordnung, ist. Schließlich wird mit der Grundsteuer nicht das Wohnen, sondern das Grundeigentum besteuert. Lassen Sie mich abschließend einen Aspekt zum Thema Staatsquote und Wohlstand ausführen! Es ist richtig, dass Deutschland weltweit zu den 20 Ländern mit der höchsten Staatsquote zählt, doch hat eine Staatsausgabenquote eine ungenaue Aussagekraft. Sie ist ein höchstumstrittenes Konstrukt unter Ökonominnen. Niemand kennt die optimale Staatsquote. Sie ist wissenschaftlich nicht belegt. [Ronald Gläser (AfD): Null!] Die Staatsquote bildet sich zurück, wenn die Wirtschaft wieder Tritt fasst. Eine hohe Staatsquote ist nicht allein Folge öffentlicher Ausgaben, sondern auch einer eingebrochenen Wirtschaftsleistung während einer Rezession oder infolge von Krisen. Die Frage ist doch immer: Was macht der Staat mit dem Geld, das er einnimmt? – Beispielsweise erhöhen Investitionen in Schul- und Kitabau und Universitäten die Staatsquote. Sie bilden aber auch die Basis für mehr Wachstum und Aufstieg durch bessere Bildung. [Beifall von Derya Ça ğ lar (SPD), Raed Saleh (SPD) und Carsten Schatz (LINKE)] Richtig ist auch, dass Deutschland ungleicher wird, Reiche reicher werden und dass die Zahl der von Armut Betroffenen steigt. Insgesamt besitzen die wohlhabenden 10 Prozent der Haushalte zusammen etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die unteren 20 Prozent besitzen gar kein Vermögen. Etwa 9 Prozent der Haushalte haben negative Vermögen, da sie verschuldet sind. Hier sollten die Stellschrauben angesetzt werden. Die Grundsteuer abzuschaffen, um die Staatsquote zu verringern, ist nicht der richtige Hebel, um Wohlstand zu erhöhen. [Beifall von Derya Ça ğ lar (SPD), Raed Saleh (SPD) und Carsten Schatz (LINKE)] Des Pudels Kern ist doch die Frage, wie man Vermögen gerechter verteilt, um einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Dazu zählen höhere Löhne, mehr wirtschaftliche Dynamik durch mehr öffentliche und private Investitionen in die Infrastruktur und eine Steuerpolitik, die Gering- und Normalverdienende entlastet und große Einkommen und Vermögen stärker belastet, etwa durch die Erhöhung der Erbschaftsteuer oder die Einführung einer Vermögensteuer. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Ich bin gleich fertig!
