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Andreas Geisel

11.01.2023 Sitzungen 19/24

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat eine Wohngeldnovelle beschlossen, das Wohngeld-Plus-Gesetz, die umfassendste Reform des Wohngeldes seit Jahrzehnten. Diese Wohngeldreform ist Ende November vergangenen Jahres in Kraft getreten. Seither arbeiten die Bundesländer und in Berlin die Bezirksämter, die Senatsverwaltung, das ITDZ intensiv an der Umsetzung dieser Wohngeld-Plus-Novelle, um den Anspruchsberechtigten – der Bezieherkreis wird sich nach unserer Schätzung etwa verdreifachen – schnellstmöglich Auszahlungen dieses Wohngelds zu ermöglichen. In Berlin ist die Situation, was die digitalisierte Bearbeitung der Anträge betrifft, recht gut. Seit dem 2. Januar dieses Jahres können die Anträge digital gestellt werden, übrigens im Unterschied zu anderen Bundesländern, die diese Verfahren nicht digitalisiert haben, beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Für die Fälle der nicht digitalisierten, also händischen Bearbeitung, die dann mehrere Monate in Anspruch nehmen würde – Nordrhein-Westfalen rechnet beispielsweise mit den ersten Auszahlungen im Laufe des Mai dieses Jahres –, hat die Bundesregierung am 20. Dezember eine Handreichung herausgegeben und gesagt, dass da auch Vorabzahlungen, Abschlagszahlungen möglich sind. Nun muss man sagen, dass es dazu eine entsprechende Handreichung gab, aus der hervorgeht, dass die wesentlichen Punkte trotzdem geprüft werden müssen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Im digitalisierten Verfahren ist diese überschlägige Prüfung aber nahezu identisch mit der vollständigen Bearbeitung dieser Auszahlung, sodass Berlin im Moment den Weg geht – das ist verabredet mit den Bezirksämtern –, dass wir die Abschlagszahlungen, wenn möglich, nicht nutzen, sondern gleich vollständige Bescheide erteilen. Die Bescheiderteilung ist in Berlin inzwischen angelaufen. Seit dem 10. Januar werden entsprechende Bescheide in Berlin erteilt. Seit Anfang des Jahres haben wir 7 163 Anträge – das ist die genaue Zahl – auf Wohngeld nach neuem Recht erhalten. Seit vorgestern bescheiden die Bezirksämter. In den zwei Tagen sind mit Stand von gestern Abend 621 Wohngeldbescheide erteilt worden. Die Auszahlung des Wohngelds erfolgt dann zum 1. Februar 2023. Insofern sind die Bezirke gut unterwegs. Das ist alles nicht ganz einfach, und die Beanspruchung ist enorm groß, vor allem, weil die personelle Ausstattung der Bezirksämter noch zu wünschen übrig ließ. Deswegen hat das Abgeordnetenhaus eine personelle Verstärkung vorgesehen. 160 Bezirksamtspersonalstellen sind von den Bezirksämtern ausgeschrieben worden. Die Besetzung wird wahrscheinlich ab März erfolgen. Bis dahin haben wir mit verschiedenen Dienstkräften der Senatsverwaltungen den Bezirken unmittelbare Unterstützung angeboten. Es ist also eine erhebliche Anstrengung. Ich danke für die Frage und möchte an der Stelle ganz ausdrücklich den beteiligten Bezirksämtern, meinem eigenen Haus, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, aber auch dem ITDZ danken und den Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Situation mit vollen Kräften arbeiten, viel Erfolg wünschen und alle Unterstützung zusagen. Am Montag – letzter Satz – gibt es noch eine Sitzung mit den zuständigen Bezirksstadträten, um noch darüber zu reden, wie wir die Kopplung des Sozialtickets, das ja an das Wohngeld angekoppelt ist, auch noch bewältigen können, damit es auch dort eine möglichst schnelle Erteilung der Bescheide für das Sozialticket gibt. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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