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Cornelia Seibeld

01.12.2022 Sitzungen 19/22

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0038 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Wahl Drucksache 19/0092 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0100 und lfd. Nr. 8: Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/0039 und lfd. Nr. 9: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0041 und lfd. Nr. 10: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0042 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/0204 und lfd. Nr. 12: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Wahl Drucksache 19/0279 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G-10- Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Beisitzerin und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertretende Beisitzerin, für den Ausschusses für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins nunmehr Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Ersatzmitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH nunmehr Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und für den Untersuchungsausschuss erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese acht Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also acht unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie für jeden Vorschlag „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Stifte werden wie immer in den Wahlkabinen bereitgestellt. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Bitte räumen Sie die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum! Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Innenräume der Wahlkabinen ausgerichtet sein dürfen. – Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen für die Auszählung unterbrochen. Nun darf ich die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten, ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Ich eröffne die Wahlen und bitte um Aufruf der Namen und um Ausgabe der Stimmzettel. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann darf ich fragen, ob alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlen und darf die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten, die Stimmzettel auszuzählen. Wir unterbrechen die Sitzung bis 17.30 Uhr. [Unterbrechung der Sitzung von 16.54 Uhr bis 17.30 Uhr]

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