Jeannette Auricht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir leben in schwierigen Zeiten, zu denen Sie mit Ihrer Politik ja auch einiges beigetragen haben. Der Senat feiert sich hier nicht nur als Retter, sondern als Investor, Beschützer und Kümmerer, das ist doch sehr schön. Selbstverständlich muss der Staat Geld in die Hand nehmen, um die Krise abzufedern; Sie haben ja auch zu dieser Krise nicht unwesentlich beigetragen. Leider gibt es immer mehr arme Menschen, Menschen, die von Sozialleistungen leben, die ganz oder zeitweise nicht arbeiten können, weil sie Angehörige pflegen, weil sie krank sind oder alleinerziehend. Das Ziel der Berliner AV Wohnen ist, wie wir schon gehört haben, die Sicherung von angemessenem Wohnraum oder der Verbleib der Betroffenen in ihrem bisherigen Wohnraum. Berlin kämpft also wieder mal um bezahlbaren Wohnraum. Bauen wäre da vielleicht eine Lösung, aber auch das versuchen Sie ja seit Jahren vergebens. Die AV Wohnen leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen in Not gezielter zu helfen, sie schafft aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Wir kleben also weiterhin Heftpflaster auf klaffende Wunden. Die AV Wohnen sollte zu Beginn des neuen Jahres angepasst werden, das hat ja Frau Senatorin Kipping auch ganz groß im Ausschuss am 10. November 2022 angekündigt. Da frage ich mich schon so ein bisschen: Warum überhaupt dieser Antrag, wenn Frau Kipping sowieso alles schon im Griff hat? – Aber gut, das können wir dann ja noch mal im Ausschuss besprechen. Nach Schilderung von Betroffenen, die uns dieser Tage immer öfter erreichen, ist es eine logische Konsequenz, Menschen, die tatsächlich auf Schutz angewiesen sind, stärker in den Blick zu nehmen. Es ist leider so, dass Einzelschicksale nicht immer adäquat berücksichtigt werden können, das ergab ja auch die Anhörung im Ausschuss. Umso wichtiger ist es, Angemessenheitsgrenzen für die Wohn- und Heizkosten regelmäßig zu überprüfen und den tatsächlichen Preisentwicklungen selbstverständlich auch anzupassen. Richtig finden wir auch, sich bei der Angemessenheit der Heizkosten vordergründig auf den Verbrauch und nicht auf die Kosten zu beziehen. Eines wissen wir natürlich auch: Der Energieverbrauch steigt nicht mit der Armut, sondern wohl eher mit dem Wohlstand. Um Wohnungsverlust zu verhindern, insbesondere in Haushalten mit Kindern, muss es aber auch nachhaltige Lösungen geben, und ich frage mich auch hier, ob nicht vielleicht doch noch eine besondere Karenzregelung auf Bundesebene durchzusetzen wäre. Zu berücksichtigen sind auch Änderungen im Rahmen des Bürgergelds – wir haben es schon gehört –, bei dem die Heizkosten „in angemessener Höhe“ übernommen werden. Ja, was ist Angemessenheit? Wobei der Begriff „Angemessenheit“ in der Praxis ja auch nicht immer umsetzbar ist. Letztendlich ist es Ermessenssache des Jobcenters, dies dann zu definieren. Die Mitarbeiter in den Jobcentern können auch hier individuelle Lagen viel besser beurteilen. Damit komme ich jetzt noch zu meinem letzten Punkt: Miet- und Heizkostenschulden. Um weitere Verschuldungssituationen zu vermeiden und Wohnraum für einen vulnerablen Personenkreis zu erhalten – Sie wollen ja auch die Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden haben –, wäre es schon wichtig, alles zu unternehmen, damit es möglichst gar nicht zu weiteren Verschuldungssituationen kommt; wobei mir, ehrlich gesagt, die Fantasie fehlt, wie das bei dieser Energie-, Bau- und Wohnpolitik gelingen soll. [Beifall bei der AfD]
