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Björn Wohlert

CDU 01.12.2022 Sitzungen 19/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! So sehr ich das emotional verstehe, dass die Linke noch dem nachtrauert, dass die Union beim Bürgergeld das Prinzip Fördern und Fordern durchgesetzt hat, tut es, glaube ich, der Sache gut, wenn wir über den Antrag und über die Weiterentwicklung der AV Wohnen reden. Im Grundsatz sind wir uns einig. Die AV Wohnen muss mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten an die neue Realität angepasst und mit Blick auf künftige Krisensituationen dynamisiert werden. Menschen, die Sozialleistungen des Staates beziehen, müssen in diesen schwierigen Zeiten ihren Wohnraum erhalten. Sie müssen vor Wohnungs- und Obdachlosigkeit und vor der Abwärtsspirale in die Verschuldung bewahrt werden. [Beifall bei der CDU – Beifall von Tobias Bauschke (FDP)] Es ist daher richtig, dass den derzeitigen Preissprüngen voll Rechnung getragen und dabei auch der tatsächliche Verbrauch berücksichtigt werden soll. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail. Der Antrag lässt aus unserer Sicht einige Fragen offen. Warum soll die Übernahme von Miet- oder Heizkostenschulden grundsätzlich als Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, und nicht auch als Darlehen gewährt werden und das, obwohl die Mietkosten mit regelmäßigen Zahlungen bereits übernommen wurden oder werden? Die bundesgesetzliche Regelung sieht explizit Darlehen oder Beihilfen vor. Das liegt im Ermessen und ist damit einzelfallabhängig. Jetzt grundsätzlich nur noch Beihilfen zuzulassen, klingt zumindest beim ersten Hören nach einer Rechtsdehnung. Was genau soll mit der Erprobungsklausel erreicht werden? – Natürlich haben viele größere Familien mit Transferbezug massive Schwierigkeiten bei der Anmietung von Wohnraum. Hier ist eine vorsichtige Öffnung sicher hilfreich, wenn die Angemessenheitswerte nur unwesentlich überschritten werden. Mit der im Antrag sehr weitgefassten Klausel kann aber unter Umständen – das müssen wir im Ausschuss noch einmal diskutieren – dem Ausnutzen des Systems Tür und Tor geöffnet werden. Auch die Folgen der Mietenentwicklung, wenn die gewerbliche Unterbringung als Referenzgröße genommen wird, bleiben für uns noch unklar. In der vorgelegten Form können wir dem Antrag nicht uneingeschränkt zustimmen. Wir werden uns aber konstruktiv in die Beratung im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales einbringen und einer schnellen und guten Lösung zur Weiterentwicklung der AV Wohnen ab dem 1. Januar 2023 nicht im Weg stehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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